Überblick

Urlaubsrückkehr in Pandemiezeiten

Aktualisierter Leitfaden zum Umgang mit Urlaubsrückkehrern.

Seit dem 1. August 2021 gilt die aktuelle Coronavirus-Einreise-Verordnung (Arbeitgeber-Rundschreiben 53/2021 vom 6. August 2021). Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, hat dementsprechend ihren Leitfaden (Anhang) zu den arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern erneut überarbeitet.

Risikogebiete werden nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Im Kontext mit der Einreise aus diesen Gebieten regelt die Coronavirus-Einreise-Verordnung besondere Anmelde-, Nachweis- und Absonderungspflichten. Erleichterungen bzw. Ausnahmen greifen bei Vorliegen der Voraussetzungen für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen.

Die Verordnung gilt bis Ablauf des Jahres, mit Ausnahme der Quarantäneregelung, die längstens bis einschließlich zum 30. September 2021 angewendet wird.

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