Überblick

Corona: BMAS-FAQ zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert

Die Arbeitgeber sind erneut verpflichtet auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und bei Bedarf anzupassen.

In Bezug auf die am 1. Oktober 2022 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung hat nun das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine FAQ veröffentlicht und bereits aktualisiert (Anhang A).

Enthalten sind:

  • eine Zusammenfassung zu den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechend der Verordnung
  • sowie konkrete Themen wie:
    • Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten,
    • betriebliche Testangebote,
    • Masken,
    • Impfungen,
    • zur Überwachung und
    • zum Thema Homeoffice.

Insbesondere die Zusammenfassung zu Beginn macht ein weiteres Mal deutlich, dass die Basis der betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen die Gefährdungsbeurteilung darstellt. Dabei seien bewährte Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen / zu prüfen, wie der Mindestabstand, Lüften, Maskenpflicht (überall dort, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten), Reduzierung der Personenkontakte sowie regelmäßige betriebliche Testangebote. Entsprechende Maßnahmen seien dann in einem Hygienekonzept festzulegen.

Weitere Informationen zum Hintergrund der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der aktuell gültigen Maßnahmen finden Sie in den Folien, welche das BMAS bei einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. am 30. September 2022 präsentierte (Anhang B).

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