TN 04/2012, 24.09.2012

Tarifverhandlungen Außendienst: Tarifabschluss 2012/2013/2014

Am 24. September 2012 fanden in Wuppertal die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag für den Werbeaußendienst statt. Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Dr. Josef Beutelmann, Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen und Vorsitzender des AGV, geleitet.

Die den Werbeaußendienst betreffenden Bestimmungen des Gehaltstarifvertrages, die auf knapp 42.000 Arbeitnehmer angewendet werden, sind von den Gewerkschaften ver.di, DHV und DBV fristgerecht zum 30. Juni 2012 gekündigt worden.

Heute fanden in Wuppertal die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag statt. Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Dr. Josef Beutelmann, Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen und Vorsitzender des AGV, geleitet.

Die Tarifvertragsparteien verständigten sich bereits in der ersten Verhandlungsrunde auf einen Abschluss für 2 1/4 Jahre, der die zweite Jahreshälfte 2012, das ganze Jahr 2013 und die ersten neun Monate des Jahres 2014 abdeckt. Der neue Abschluss hat folgenden wesentlichen Inhalt:

  • Drei „Null-Monate“ (Juli, August und September 2012).
  • Anhebung der Mindesteinkommenssätze des § 3 Ziff. 1 GTV in zwei Stufen ab 1. Oktober 2012 und ab 1. Oktober 2013:

    Die Stufe 1 (für Angestellte des Werbeaußendienstes in den ersten beiden Jahren ihrer Unternehmenszugehörigkeit) wird überproportional jeweils um 3,0 % ab 1. Oktober 2012 und ab 1. Oktober 2013 angehoben.

    Die Stufe 2 (für Angestellte des Werbeaußendienstes ab dem dritten Jahr der Unternehmenszugehörigkeit) wird unterproportional um 1,9 % ab 1. Oktober 2012 und um 1,1 % ab 1. Oktober 2013 angehoben.

    Mit dieser „Spreizung“ verfolgen die Tarifvertragsparteien folgendes Ziel: Die Stufe 1 soll bis 1. Oktober 2013 auf das Niveau der Stufe 2 angehoben werden. In künftigen Tarifverhandlungen besteht dann die Möglichkeit, die Stufen 1 und 2 “umzudrehen“, also in der Stufe 1 ein höheres Mindesteinkommen als in der Stufe 2 vorzusehen.

    Die bisherige Konzeption des § 3 Ziff. 1 GTV – niedrigeres Mindesteinkommen in den ersten beiden Jahren der Außendiensttätigkeit, höheres Mindesteinkommen ab dem dritten Jahr der Außendiensttätigkeit – überzeugt nämlich nicht mehr. Sachgerechter ist es, wenn ein Außendienstmitarbeiter zu Beginn seiner Tätigkeit, in der er erfahrungsgemäß noch nicht so viel Geschäft akquirieren kann, über eine höhere Mindestabsicherung verfügt als ein Mitarbeiter, der schon länger als zwei Jahre im Außendienst tätig ist.
     
  • Anhebung des Mindesteinkommens für die Mitarbeiter des organisierenden Außendienstes gem. § 3 Ziff. 2 GTV um 1,8 % ab 1. Oktober 2012 und um 1,7 % ab 1. Oktober 2013.
  • Anhebung des unverrechenbaren Mindesteinkommensanteils für den organisierenden Außendienst nach § 19 Ziff. 1 Abs. 2 Satz 2 MTV um 1,0 % ab 1. Oktober 2012 und um 1,0 % ab 1. Oktober 2013.
  • Anhebung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Sonderzahlungen gem. §§ 19 Ziff. 5 MTV und 22 Ziff. 3 MTV um 2,2 % ab 1. Oktober 2012 und um 2,2 % ab 1. Oktober 2013; die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Sozialzulage gem. § 19 Ziff. 2 MTV wird nicht angehoben.
  • Anhebung der Höchstbeträge der Sonderzahlungen gem. §§ 19 Ziff. 5 MTV und 22 Ziff. 3 MTV um 2,9 % ab 1. Oktober 2012 und um 2,9 % ab 1. Oktober 2013.
  • Anhebung des Höchstbetrages des Provisionsausgleichs für Eigengeschäfte pro tariflichem Urlaubstag gem. § 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV um € 10,-- (= 3,5 %) ab 1. Oktober 2012 und um
    € 10,-- (= 3,3 %) ab 1. Oktober 2013.
  • Implementierung der geplanten Brancheninitiative „Regelmäßige Weiterbildung für Versicherungsvermittler“ in § 17 des Manteltarifvertrages.
  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 27 Monate, also bis 30. September 2014.

Der Wortlaut der Tarifvereinbarung ist als Anlage beigefügt.

Es wurde eine Erklärungsfrist bis 5. Oktober 2012 vereinbart.

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