TN 06/2006, 23. November 2006

Anpassung der Altersteilzeitabkommen für die private Versicherungswirtschaft an die geplanten Vertrauensschutzregelungen im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes (Rente mit 67)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit TN Nr. 5/2006 vom 13. November 2006 hatten wir Sie über die Anpassung des ATzA für Arbeitnehmer gem. Teil II des MTV (Innendienst und technischer Außendienst) informiert. Durch die Tarifvereinbarung vom 17. November 2006 wurde der Geltungsbereich auf diejenigen Jahrgänge bzw. Arbeitnehmergruppen erstreckt, die von der sog. „Vertrauensschutzregelung“ des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes Gebrauch machen können.

Gestern kam nun auch eine Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien bezüglich des Altersteilzeitabkommens für den organisierenden Werbeaußendienst (ATzA-AD) zustande: Jetzt verfügen auch diejenigen Arbeitnehmer, die unter das ATzA-AD fallen, über eine tarifvertraglich gesicherte Rechtsgrundlage für den Abschluss von vorgreifenden Altersteilzeitvereinbarungen.

Da die Tarifverhandlungen für den Werbeaußendienst sicher nicht bis 31. Dezember 2006 beendet sein werden, das Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst aber bereits am 31. Dezember 2006 ausläuft, hat sich der Arbeitgeberverband ferner bereit erklärt, das Altersteilzeitabkommen – unabhängig vom Tarifabschluss für den Werbeaußendienst – um ein Jahr bis 31. Dezember 2007 zu verlängern. Durch diese Verlängerung wurde die Laufzeit des Altersteilzeitabkommens für den organisierenden Werbeaußendienst mit der Laufzeit des Altersteilzeitabkommens für die Arbeitnehmer gem. Teil II des MTV synchronisiert. In der Folge besteht auch eine tarifvertraglich abgesicherte Rechtsgrundlage für diejenigen Altersteilzeitverhältnisse, die spätestens bis zum 1. Januar 2008 angetreten werden.

Zur Klarstellung dürfen wir nochmals auf Folgendes hinweisen:

Die Koalitionsarbeitsgruppe Rentenversicherung hat in ihrer Vereinbarung zur Umsetzung der „Rente mit 67“ festgelegt, dass bei der Anhebung der Altergrenzen für die Altersrenten Angehörige der Geburtsjahrgänge bis 1954 einen besonderen Vertrauensschutz genießen, „wenn sie bereits vor einem festzulegenden Stichtag verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben“. Als Stichtag soll der Tag des Kabinettsbeschlusses festgelegt werden. Der Kabinettsbeschluss dürfte am 29. November 2006 gefasst werden. Deshalb müssen die Altersteilzeitverträge für den Innen- und Außendienst spätestens am 28. November 2006 abgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Jörg Müller-Stein, Dr. Michael Niebler