TN 02/2022, 23.02.2022

Tarifverhandlungen Innendienst 2022/2023

Am 23. Februar fand virtuell die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die rund 172.000 Innendienst-Angestellten unserer Branche (einschließlich der Auszubildenden) statt.

Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des AGV und Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen, geleitet. Verhandelt wurde mit den Gewerkschaften ver.di und DBV.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di wiederholte ihre Forderungen, die ihre Große Tarifkommission beschlossen hatte:

  • Erhöhung der Gehälter inklusive Zulagen (auch der Schichtzulage) um 5 %
  • Zusätzliche Einmalzahlung in Höhe von 600 €
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 60 € je Ausbildungsjahr
  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 12 Monate
  • Rechtsanspruch auf Homeoffice/mobiles Arbeiten
  • Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte für Mehrarbeit
  • Tarifvertragliches Rückkehrrecht auf Vollzeit
  • Verlängerung der Tarifvereinbarung zur Übernahme von Auszubildenden
  • Verlängerung und Weiterentwicklung des Tarifvertrages zur Qualifizierung (TVQ)

Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wies diese Lohnforderung erneut als „zu hoch“ zurück, wenngleich sie einräumte, dass die aktuelle Inflationsrate allen Arbeitnehmern in Deutschland zu schaffen mache.

Der Arbeitgeberverband unterbreitete ver.di folgendes erstes Angebot:

  • Lineare Tariferhöhung um 2,5 % zum 1. November 2022
  • Tarifliche Einmalzahlung i.H.v. 400 €, zahlbar im April 2022
  • Weitere tarifliche Einmalzahlung i.H.v. 400 €, zahlbar im April 2023
  • Laufzeit: 23 Monate (vom 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2023)
  • Gesprächsbereitschaft betreffend Übernahmeanspruch für Ausgebildete
  • Gesprächsbereitschaft zur Verlängerung und Weiterentwicklung des TVQ

Ein Vorschlag zur Anhebung der Ausbildungsvergütungen soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und sich an der Entwicklung des Gehaltstarifvertrages orientieren.

Herr Dr. Eurich verwies auf die Vorbelastung für das Jahr 2022: Jeder Versicherungsangestellte hat aufgrund des letzten Tarifabschlusses vom 30. November 2019 in diesem Jahr schon 0,82 % mehr Tariflohn als im Jahr 2021 „in der Tasche“, weil die letzte Tarifanhebung (2,0 % ab 1. Juni 2021) nur sieben Monate vor Jahresende erfolgte. Daraus resultiere der Vorschlag, 9 Monate ohne Tariferhöhung zu halten, so dass dann bis zur nächsten linearen Anhebung – am 1. November 2022 – eine Zeitspanne von 16 Monaten liege.

Der AGV verband sein erstes Angebot mit folgenden sogenannten „Mantelforderungen“:

  • Erhöhung der Arbeitszeitflexibilität bei übertariflich bezahlten Angestellten
  • Wiedereinführung des gesetzlichen Konfliktlösungsmechanismus bei der Samstagsarbeit
  • Schaffung echter AT-Angestellter
  • Verlängerung TV Arbeitnehmerüberlassung
  • Verlängerung Arbeitszeitkorridorregelung
  • Anpassung der Tarifverträge an die Digitalisierung

Ein gleichlautendes Angebot (Gehalt und Mantel) unterbreitete der AGV der Gewerkschaft DBV.

Die Verhandlungen werden am 1. April 2022 in Düsseldorf fortgesetzt. Vorab dürften die Mantelthemen zwischen den Tarifvertragsparteien in einem „technischen Gespräch” erörtert werden.

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