Gemeinsame Initiative von ver.di und AGV zur aktuellen Flüchtlingssituation

Gemeinsame Initiative von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland in ihrer Funktion als Sozialpartner der Versicherungswirtschaft zur aktuellen Flüchtlingssituation in Deutschland

Präambel

Noch immer erreicht täglich eine Vielzahl von Flüchtlingen unser Land. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil von ihnen zunächst für längere Zeit in Deutschland bleiben wird. Aus diesem Grunde erscheint es notwendig, diesen Menschen eine Zukunft zu geben. Der Schlüssel hierfür ist die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Dies zu bewältigen ist eine große Herausforderung für den Staat, die Wirtschaft und jeden einzelnen Bürger.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft – darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), deren Mitglied der AGV ist, und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), deren Mitglied ver.di ist – haben am 18. September 2015 mit der Bundesregierung als Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ die Erklärung „Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen“ abgegeben.

In der Erklärung werden konkrete Maßnahmen angesprochen, wie Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive schnellstmöglich in Schulbildung, Ausbildung und Beschäftigung gebracht werden sollen. Als erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt wird das Erlernen der deutschen Sprache angesehen. Als möglicher Beitrag der Wirtschaft werden neben der Prüfung des Vorhandenseins von Ausbildungsplätzen für Flüchtlinge auch das Anbieten von Hospitationen und Praktika genannt, um den Flüchtlingen einen Einblick in den deutschen Unternehmensalltag zu vermitteln. Es wird klargestellt, dass bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Flüchtlingen die gleichen Bedingungen wie gegenüber inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten.

Empfehlung

ver.di und der AGV als Sozialpartner in der deutschen Versicherungswirtschaft stehen hinter der Erklärung der Spitzenverbände und sind sich der zentralen Bedeutung der Integration von Flüchtlingen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bewusst. Damit ist verbunden, dass auch die Versicherungsunternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten wollen. Aufgrund des insgesamt sehr hohen Qualifikationsstandards der Arbeitsplätze in der Versicherungswirtschaft sind sich die Sozialpartner aber einig, dass ohne schulische und außerschulische Qualifikation derzeit keine große Anzahl von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen zur Besetzung mit Flüchtlingen in Betracht kommen wird.

Die Sozialpartner empfehlen den Unternehmen der deutschen Versicherungswirtschaft zur Unterstützung der Integration der Flüchtlinge folgende Maßnahmen in Erwägung zu ziehen:

  • Prüfung der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit geeigneten Flüchtlingen
  • Anbieten von Praktikums- und Hospitationsplätzen an geeignete Flüchtlinge
  • Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich nachgewiesenermaßen ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren, analog § 14 Ziff. 2 MTV (Regelung zur Freistellung für Gewerkschaftsarbeit), vorerst bis 30. Juni 2016
  • Finanzielle Unterstützung von Sprachkursen
  • Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Sprachkursen

Die Sozialpartner der Versicherungswirtschaft werden den Dialog in diesem Kontext fortsetzen.

München, den 5. Februar 2016
Dr. Andreas Eurich

Berlin, den 5. Februar 2016
Christoph Meister