Die Länder machen überwiegend von der Möglichkeit Gebrauch, ihre bereits bestehenden Rechtsverordnungen bis zum 2. April 2022 aufrechtzuerhalten.
Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat eine Übersicht über die derzeit geltenden Landesregelungen mit Blick auf Betriebe und Arbeitsplätze und mögliche Beschränkungen in den Bereichen Gastronomie und Handel vorgelegt (Anhang).