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Die Versicherer als Arbeitgeber

Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) gilt als die sozialpolitische Spitzenorganisation der deutschen Versicherungswirtschaft. Er führt auf Arbeitgeberseite bundesweit die Tarifverhandlungen für die rund 215.000 Beschäftigten seiner Mitgliedsunternehmen.

Der Organisationsgrad des Verbandes liegt bei stattlichen 99 %! Mit anderen Worten: Nahezu alle Versicherungsangestellten arbeiten in deutschen bzw. in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen, die Mitglied des Verbandes sind.

 

Eine bewegte Vergangenheit.

Der AGV in seiner heutigen Form wurde im Oktober 1950 gegründet. Seine Tradition reicht allerdings viel weiter zurück. Denn schon im Jahr 1919 wurde der „Reichstarifvertrag des privaten Versicherungsgewerbes“ abgeschlossen, auf Arbeitgeberseite von dem im gleichen Jahr gegründete „Arbeitgeberverband Deutscher Versicherungsunternehmen“ sowie mehrere Arbeitnehmerorganisationen.

Nachdem sich im darauffolgenden Jahr die Tarifpartner nicht über einen Anschlusstarifvertrag einigen konnten, kam es zu einem dreitägigen Streik – dem wohlgemerkt bis dahin einzigen Arbeitskampf in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft.

Schon wenig später konnte dann der zweite Reichstarifvertrag abgeschlossen werden. Dieser hatte bis in die frühen 30er Jahre Bestand.

1934 wurden dann sämtliche Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die Nationalsozialisten aufgelöst. Sie wurden durch ein reines Parteiorgan, die Zwangsorganisation „Deutsche Arbeitsfront“ ersetzt.

Was lange währt...

ein Spitzenverband wird ins Leben gerufen.

Schon bald nach 1945 waren die ersten Gewerkschaften wieder zugelassen. Mit der Zulassung von Arbeitgeberverbänden taten sich die Besatzungsmächte anfangs allerdings noch schwer. So dauerte es bis zum November 1947 als in Bayern die „Arbeitgebervereinigung für das Versicherungsgewerbe” gegründet werden konnte. Dieser Verband entwickelte sich innerhalb kurzer Zeit zu einer Art Dachorganisation der Versicherungsarbeitgeber für die amerikanische und französische Besatzungszone. In der britischen Zone erfolgte dagegen eine gesonderte Verbandsgründung: Im Januar 1948 nahm hier die „Arbeitgebervereinigung des privaten Versicherungsgewerbes in der britischen Zone” ihre Arbeit auf. Alle drei Arbeitgebervereinigungen arbeiteten eng zusammen und verhandelten auch gemeinsam mit den Gewerkschaften.

Im selben Jahr wurde der „Gesamtverband der Versicherungswirtschaft” aus der Taufe gehoben.

Er etablierte sich als der wirtschaftspolitische Verband der deutschen Versicherungsunternehmen in den drei westlichen Besatzungszonen. Hier wurde vereinbart, dass die sozialpolitische Arbeit grundsätzlich den Arbeitgeberzusammenschlüssen vorbehalten bleiben sollte.

Am 1. Juli 1949 trat der erste Nachkriegstarifvertrag für die Versicherungswirtschaft in Kraft. Er galt zunächst nur für die französische Besatzungszone. Am 5. Oktober 1950 war es dann endlich soweit: Der gemeinschaftliche „Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmungen in Deutschland” mit Sitz in München konnte ins Leben gerufen werden.

Der Tarifvertrag vom 1. Juli 1949 wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1951 auf alle in den drei Westzonen ansässigen Versicherungsunternehmen ausgedehnt.