
Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der deutschen Versicherungswirtschaft und führt u. a. auf Arbeitgeberseite bundesweit die Tarifverhandlungen für die rund 216.000 Beschäftigten.
Der Organisationsgrad des Verbandes liegt bei 99 %, d. h. nahezu alle deutschen bzw. in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen sind Mitglied des Verbandes.
Der heutige „Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland“ wurde am 5. Oktober 1950 gegründet. Seine Tradition reicht jedoch viel weiter zurück: Bereits im Jahr 1919 wurde ein „Reichstarifvertrag des privaten Versicherungsgewerbes“ abgeschlossen. Tarifpartner waren der im gleichen Jahr gegründete „Arbeitgeberverband Deutscher Versicherungsunternehmen“ und mehrere Arbeitnehmerorganisationen.
Ein Jahr später konnten sich die Tarifpartner nicht über einen Anschlusstarifvertrag einigen, so dass es zu einem dreitägigen Streik kam
— dem bisher einzigen Arbeitskampf in der deutschen Versicherungswirtschaft. Der wenig später mit dem „Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände“ abgeschlossene zweite Reichstarifvertrag blieb dann bis in die frühen 30er Jahre in Kraft.
Im Jahre 1934 lösten die Nationalsozialisten die Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf und setzten an deren Stelle eine Zwangsorganisation, die „Deutsche Arbeitsfront“, die ein reines Parteiorgan war.
Nach 1945 wurden zwar bald wieder Gewerkschaften zugelassen, bei der Zulassung von Arbeitgeberverbänden zögerten die Besatzungsmächte jedoch. Erst im November 1947 konnte in Bayern die „Arbeitgebervereinigung für das Versicherungsgewerbe” gegründet werden. Dieser Verband wurde innerhalb kurzer Zeit eine Art Dachorganisation für die amerikanische und französische Besatzungszone. In der britischen Zone erfolgte eine gesonderte Verbandsgründung: Im Januar 1948 bildete sich die „Arbeitgebervereinigung des privaten Versicherungsgewerbes in der britischen Zone”.
Im selben Jahr etablierte sich als wirtschaftspolitischer Verband der deutschen Versicherungsunternehmen in den drei westlichen Besatzungszonen der „Gesamtverband der Versicherungswirtschaft”, mit dem vereinbart wurde, dass die sozialpolitische Arbeit den Arbeitgeberzusammenschlüssen vorbehalten bleiben sollte.
Die drei Arbeitgebervereinigungen arbeiteten eng zusammen und verhandelten auch bereits gemeinsam mit den Gewerkschaften.
Am 1. Juli 1949 wurde der erste Nachkriegstarifvertrag für die Versicherungswirtschaft abgeschlossen, der zunächst nur für die französische Zone galt. Am 5. Oktober 1950 konnte dann der gemeinschaftliche „Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmungen in Deutschland” ins Leben gerufen werden, der seinen Sitz in München nahm. Der am 1. Juli 1949 abgeschlossene Tarifvertrag wurde anschließend mit Wirkung vom 1. Januar 1951 auf alle in den drei Westzonen ansässigen Versicherungsunternehmen ausgedehnt.