Europa

Europäische Rechtsakte bestimmen heute in erheblichem Maße die deutsche Gesetzgebung. Dies gilt auch für das Arbeitsrecht. Der AGV beobachtet daher für seine Mitglieder die Rechtsetzung im Kontext der europäischen Sozialpolitik und vertritt die Interessen der Branche nach außen, z.B. gegenüber Politik, Verbänden und der Öffentlichkeit.

Auf europäischer Ebene stärkt der AGV die Interessen der Versicherungsunternehmen im Rahmen des Sektoralen Sozialen Dialogs der Versicherungswirtschaft in Brüssel. Die Europäische Kommission bringt die europäischen Sozialpartner der Branche regelmäßig mit dem Ziel an einen Tisch zusammen, gemeinsame Erklärungen, Empfehlungen und Maßnahmen zu sozialpolitischen Themen zu erarbeiten.

Konkrete Ergebnisse der gemeinsamen Sitzungen der Versicherungswirtschaft sind die Gemeinsamen Sozialpartnererklärungen zu Demografie, Digitalisierung und Telearbeit sowie zu den Auswirkungen der Regulierung auf die Beschäftigung, zum verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz, zur Förderung von Vielfalt, Integration und Nichtdiskriminierung und zur Attraktivität der Versicherungswirtschaft als Arbeitgeber.

Die Erklärung zur Digitalisierung wurde 2019 durch eine Fortsetzungserklärung konkretisiert. Seit September 2026 ergänzt ein Nachtrag die Erklärung zu Vielfalt, Integration und Nichtdiskriminierung um Empfehlungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Die Erklärungen und ihre Ergänzungen werden auf den folgenden Seiten vorgestellt.