Kommentar der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft

Aufgrund seines breiten Anwendungsbereichs hat der Flächentarifvertrag eine zentrale Bedeutung für die sozialen Verhältnisse in der Versicherungswirtschaft. Auf rund 95 % der Arbeitsverhältnisse in der Assekuranz werden die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft angewendet. Ein Grund für diesen hohen Verbreitungsgrad dürfte sein, dass die Versicherungs-Tarifverträge im Unterschied zu vielen anderen Branchen-Tarifen sehr schlank gehalten sind und den Unternehmen weitreichende Möglichkeiten geben, unternehmens- und betriebsspezifische Lösungen zu entwickeln.

Da gerade ein schlankes Regelungswerk im Sinne der Erzielung von Rechtssicherheit der Erläuterung bedarf, wird der Tarifvertrag von der Geschäftsführung des Arbeitgeberverbandes kommentiert. In die Kommentierung fließen sowohl die Hintergründe der tarifvertraglichen Regelungen als auch die praktischen Erfahrungen der den Tarifvertrag anwendenden Versicherungsunternehmen ein. Etwaiges Konfliktpotenzial im Bereich der Tarifanwendung soll hierdurch möglichst minimiert werden.

Am 28. April 2021 ist die 11. Auflage des bewährten Kommentars erschienen. Ende 2023 erscheint die 12. Auflage.

Der Kommentar dient dem Praktiker, ob Arbeitsrichter oder Führungskraft, Mitarbeiter der Personalabteilung, Rechtsanwalt oder Betriebsrat, in bewährter Weise als wertvoller Ratgeber.

Bestellung

Der Kommentar kann als gebundene Ausgabe / digital als eBook direkt beim VVW bestellt und konnte bis 31.12.2022 über die Datenbank von beck-online im Modul Arbeitsrecht OPTIMUM* bzw. über das Fachmodul Versicherungsrecht abgerufen werden.

Alternativ weisen wir auf das Tarifvertrag-Modul hin, dass über die verlagseigene VVW-Plattform bereitgestellt wird. Zukünftig wird der Verlag Versicherungswirtschaft im Rahmen der Otto-Schmidt-Verlagszugehörigkeit auch weitere Angebote über Juris anbieten können.

*Hinweis: Der Verlag Versicherungswirtschaft hat zum Jahreswechsel die vertriebliche Zusammenarbeit mit C.H. Beck beendet. Dies führt in der Konsequenz auch dazu, dass unsere Werke bedauerlicherweise nicht mehr über Beck online abrufbar sind. Vielmehr stützt der VVW seine strategische Planung auf Juris und sieht auch dort den versicherungsrechtlichen Schwerpunkt. Unser Kommentar wurde hierzu auch bereits für das Modul Arbeitsrecht bei Juris vorgeschlagen. Wir bitten um Verständnis und halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.