Nutzungshinweise

  • Die Betriebsvereinbarungs-Datenbank des AGV steht sämtlichen Mitgliedsunternehmen offen. Für die Nutzung ist allerdings eine spezielle Freischaltung erforderlich. Sie haben Fragen zum Login? Hier erhalten Sie Antworten.

  • Die Regelungstatbestände sind alphabetisch geordnet und werden sukzessive erweitert. Bei den Mustern handelt es sich ganz überwiegend um Branchenbeispiele. Wenn Betriebsvereinbarungen anderen Branchen entstammen, wird dies gesondert gekennzeichnet.

  • Die eingereichten Muster-Betriebsvereinbarungen werden in einem mehrstufigen Verfahren anonymisiert und in ein einheitliches Format gebracht. Die Nutzer können dann das jeweilige Muster für die Entwicklung der eigenen Betriebsvereinbarung nutzen. Wenn Betriebsvereinbarungen aus anderen Branchen entstammen oder anderer Rechtsnatur sind (z. B. Leitfaden), wird dies gesondert gekennzeichnet.

  • Der jeweilige Regelungstatbestand untergliedert sich in die verschiedenen Untertitel. Wenn es mehrere Beispiele zu einem Untertitel gibt, wird dies durch mehrere römische Ziffern kenntlich gemacht.

  • Sämtliche Regelungstatbestände sind „verschlagwortet“, d. h., die Nutzer können mittels Schlagwortsuche gezielt nach Beispielen suchen.

  • Weiterhin sind das Abschlussdatum sowie die jeweilige Mitarbeitervertretung (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Personalrat, Gesamtpersonalrat) dargestellt. Schließlich gibt es eine Funktion, wonach die zehn am häufigsten aufgerufenen und zehn zuletzt angelegten Betriebsvereinbarungen angezeigt werden können.

  • Der Arbeitgeberverband hat keine rechtliche Prüfung hinsichtlich der eingestellten Muster vorgenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Muster nur als Grundlage und Anregung zur Entwicklung einer eigenen, auf die jeweiligen betrieblichen und rechtlichen Verhältnisse angepassten Betriebsvereinbarung, gedacht sind.

  • Abschließend wird im Sinne der Nutzer darum gebeten, dass jedes Mitgliedsunternehmen, welches Muster abruft, mindestens pro Abruf eine eigene Betriebsvereinbarung zur Verfügung stellt.