Tarifverhandlungen

Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) führt im Namen seiner Mitgliedsunternehmen alle Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften (ver.di und DBV). Gegenstand der Verhandlungen sind die branchenweit angewendeten Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft. Diese gliedern sich wie folgt:

  • Der Gehaltstarifvertrag enthält die Regelungen zur Höhe der Gehälter.
  • Im Manteltarifvertrag werden die sog. allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt. Diese umfassen z.B. Dauer und Lage der Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Kündigungsbestimmungen und tarifliche Sonderzahlungen. Außerdem finden sich hier Regelungen zur Abgrenzung der Gehaltsgruppen und die Kriterien für die Gewährung von Zulagen.
  • In den Sondertarifverträgen der Versicherungswirtschaft werden z.B. die Themen Altersteilzeit, Entgeltumwandlung, Rationalisierungsschutz und Vermögensbildung festgeschrieben.

Phase eins: Kündigung des Tarifvertrages

Zunächst kündigt eine der beiden Tarifparteien (Arbeitgeberverband oder Gewerkschaft) den zu verhandelnden Tarifvertrag fristgerecht. Die Gewerkschaften übermitteln den Arbeitgebern ihre Forderungen und informieren meist gleichzeitig die Presse. Die Forderungen werden erläutert und es wird aufgezeigt, welche Ziele verfolgt werden und weshalb die Erfüllung für möglich gehalten wird. Die Arbeitgeber ihrerseits formulieren entsprechende Gegenforderungen und informieren die Gewerkschaften, und ggf. die Öffentlichkeit über die Lage ihres Wirtschaftszweiges sowie die Rahmenbedingungen für die Branche.

Phase zwei: Austausch volks- und betriebswirtschaftlicher Daten

In der ersten bzw. zweiten Runde der Tarifverhandlungen werden die volks- und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen dargelegt. Hierzu präsentieren beide Seiten die aus ihrer Sicht wichtigen Eckdaten, um damit den jeweiligen Standpunkt zu untermauern. Zusätzlich werden Empfehlungen von Wirtschaftsinstituten und/oder Sachverständigen diskutiert. Im Zentrum stehen die Ertragslage und die Wettbewerbssituation der Unternehmen, die Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Einkommenssituation der Arbeitnehmer. Aber auch Tarifabschlüsse in anderen Branchen können eine entscheidende Rolle spielen.

Phase drei: Zähes Ringen

Nach dem Austausch der jeweiligen Standpunkte beginnen die oft langwierigen Verhandlungen um einen Kompromiss zwischen den beiderseitigen Vorstellungen. Hierbei wird versucht, den Verhandlungspartner von der Richtigkeit und Wichtigkeit der eigenen Argumente zu überzeugen.

Die Mitglieder der Tarifkommissionen gehen meist mit klar umschriebenen Aufträgen in die Verhandlungen. Bevor sie davon abweichen, finden weitere interne Abstimmungen statt. Wenn es in einem fortgeschrittenen Stadium um die Beratung komplizierter Einzelfragen geht, wie etwa um die Bewertung einzelner Tätigkeiten oder die Auswirkungen neuer Techniken, können sachverständige Gremien beider Seiten oder einzelne Fachleute zugezogen werden. Bei Spezialfragen kommt es auch vor, dass diese von besonderen Fachkommissionen getrennt von den allgemeinen Problemen behandelt werden.

Wenn die Verhandlungen festgefahren sind und scheinbar keine Partei mehr bereit ist, auch nur geringfügig von ihrer Position abzurücken, kann es hilfreich und sogar notwendig sein, neue Verhandlungstermine anzusetzen. Dadurch kommt manchmal eine Vielzahl von Verhandlungsrunden zustande.

Phase vier: Das Ergebnis – ein Kompromiss

Wird schließlich ein Kompromiss gefunden, den beide Seiten vertreten können, dann wird der Tarifvertragstext formuliert und unterschrieben. Anschließend informieren der Arbeitgeberverband und die Gewerkschaften jeweils ihre Mitglieder und die allgemeine Öffentlichkeit über den vereinbarten Tarifabschluss.

Schlichtung und Arbeitskampf

Obwohl stets alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, können sich die Tarifparteien manchmal in freien Verhandlungen nicht einigen. In vielen Tarifbereichen ist für diese Fälle ein sog. Schlichtungsverfahren vereinbart.
Auch in der Versicherungswirtschaft bestand ein Schlichtungsabkommen, das mit Wirkung zum 30.06.1980 von den Gewerkschaften gekündigt worden ist und nicht erneuert wurde. Dies geschah, weil beide Tarifpartner zu der Überzeugung gekommen waren, dass es besser sei, alles daran setzen zu müssen, aus eigener Kraft – also ohne Schlichter – zu vertretbaren Tarifabschlüssen zu kommen.

Eine weitere Möglichkeit der Gewerkschaften zur Durchsetzung der eigenen Interessen ist der Arbeitskampf (Streik bzw. Aussperrung). Die Tarifkonflikte in der Versicherungswirtschaft konnten jedoch im Gegensatz zu vielen anderen Wirtschaftsbereichen bisher stets noch gütlich gelöst werden.