Nach dem deutschen Mitbestimmungsmodell genießen die gewählten Mitarbeitervertretungen zahlreiche Beteiligungsrechte und können in verschiedenen Angelegenheiten mitbestimmen. Wesentliches Regelungsinstrument der Mitbestimmung ist die Betriebsvereinbarung.

In der betrieblichen Realität gibt es eine schier unendliche Zahl an Betriebsvereinbarungen zu den verschiedensten Gegenständen. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass die Betriebsvereinbarung nur für den jeweiligen Betrieb gilt und im Hinblick auf die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten entwickelt wurde.

Trotzdem verzeichnet der AGV seit längerem ein hohes Anfrageaufkommen in Bezug auf vergleichbare Muster-Betriebsvereinbarungen. Der AGV hat deshalb auf ausdrücklichen Wunsch seines Vorstandes und des Ausschusses für Tarif- und Arbeitsrechtsfragen (ata) eine eigene Betriebsvereinbarungs-Datenbank zur Unterstützung der Mitgliedsunternehmen entwickelt. Soweit ersichtlich, handelt es sich dabei um die einzige professionell aufbereitete Betriebsvereinbarungs-Datenbank von Unternehmensseite. Aus dem Bereich der Gewerkschaften gibt es dagegen die BV-Datenbank der Hans-Böckler-Stiftung. Die Betriebsräte pflegen darüber hinaus einen regen Austausch von Betriebsvereinbarungen aus der Branche. Auch dies war Anlass für den AGV, hier ein Kräftegleichgewicht herzustellen.

Die BV-Datenbank enthält zahlreiche Regelungstatbestände aus der Branche, aber teilweise auch Regelungen aus anderen Branchen sowie Leitfäden und ähnliche Dokumente. Branchenfremde Muster werden besonders gekennzeichnet. Die BV-Datenbank kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Mitgliedsunternehmen eigene Regelungen zur Verfügung stellen. Diese werden in einem mehrstufigen Verfahren anonymisiert und neu formatiert. Eine rechtliche Prüfung der eingestellten Muster durch den AGV erfolgt nicht. Vielmehr sollen sie Arbeitsgrundlage für eine auf die speziellen Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs zugeschnittene Regelung sein.