Arbeitgeberrelevante Informationen zu COVID-19

Aus aktuellem Anlass bietet der AGV hier eine laufend aktualisierte Sammlung arbeitgeberrelevanter Informationen zu COVID-19. Sie sollen sich hier einen ersten Überblick zu Themen wie Kurzarbeit und Homeoffice verschaffen können.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner in der Rechtsabteilung.

Vorschriften und Regelwerke der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Damit läuft die Verordnung zeitgleich mit der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 2. Februar 2023 aus.

Damit würden, früher als erwartet, die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz entfallen.

Damit bleibt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ohne die sie untersetzende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

Arbeitgeber stimmen geschlossen gegen eine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

Nach ihrem Auslaufen im Frühjahr dieses Jahres soll die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ein weiteres Mal angepasst und veröffentlicht werden.

Die Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben sich darauf geeinigt die Isolationspflicht aufzuheben. Auch Rheinland-Pfalz zieht nach.

Die Arbeitgeber sind erneut verpflichtet auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und bei Bedarf anzupassen.

Kein Vorstoß in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Die neue Verordnung ist seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft.

Zahlt ein Arbeitgeber freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage unpfändbar.