TN 04/2026, 16.04.2026

Tariflicher Umgang mit der angekündigten „Entlastungsprämie“

AGV positioniert sich zur „Entlastungsprämie" erst nach Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes.

Die Koalitionsparteien haben am Montag beschlossen, den „Arbeitgebern im Jahr 2026 zu ermöglichen, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen".

An den AGV wurde vielfach die Frage herangetragen, ob die Tarifvertragsparteien diese Entlastungsprämie tariflich aufgreifen werden. Hierzu teilen wir Folgendes mit:

Gegenwärtig liegen noch keine Details über die Ausgestaltung der „Entlastungsprämie“ vor. Beispielsweise bleibt abzuwarten, ob die angekündigte „Entlastungsprämie“ tatsächlich nur dann steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert ist, wenn sie bis 31. Dezember 2026 ausbezahlt worden ist.

Aus diesem Grunde kann gegenwärtig auch nicht geprüft werden, ob und inwieweit die Entlastungsprämie tarifpolitisch aufgegriffen werden kann und sollte.

Die Geschäftsführung empfiehlt, die Verabschiedung des Gesetzes und die Meinungsbildung innerhalb des AGV-Vorstandes abzuwarten, bevor betriebliche Dispositionen zu diesem Thema getroffen werden.

Der AGV wird Sie über das weitere Vorgehen informieren.

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