TN 06/2026, 30.06.2026

Manteltarifgespräche 2026 in Dortmund

Zweite Verhandlungsrunde verläuft konstruktiv.

Am heutigen Tage verhandelten der AGV und ver.di in Dortmund bei der SIGNAL IDUNA Gruppe über etwaige Änderungen der manteltarifvertraglichen Regelungen. Hintergrund ist die mit dem Gehaltstarifabschluss vom 4. Juli 2025 eingegangene Verhandlungsverpflichtung beider Seiten.

Der AGV hatte entsprechend der getroffenen Absprache der Gewerkschaft vorab folgende Verhandlungspunkte schriftlich mitgeteilt:

  • Flexibilisierung der tariflichen Arbeitszeitregelung für ÜT+20 %-Angestellte
  • Tarifvertragliche Ruhezeitverkürzung bei Rufbereitschaft, § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG
  • Modifizierung der Öffnungsklausel für Entgeltumwandlungen in § 3 Ziff. 6 MTV
  • Altersteilzeit – Streichung der Rentenabschlagsausgleichsregelung in § 2 Abs. 9 ATzA ID und AD
  • Modifikation der Ausschlussfristenregelung in § 24 MTV
  • Streichung von § 11a MTV (Teilzeitarbeit)

Die Gewerkschaft, die bereits im Vorfeld der Verhandlungen einen „Tarifvertrag zur Transformation“ mit Blick auf die KI-Entwicklungen in den Unternehmen als möglichen Verhandlungsgegenstand in den Raum gestellt hatte, adressierte ihrerseits im Vorfeld der Runde folgende Verhandlungspunkte:

  • Transformationsrahmentarifvertrag mit folgenden Elementen:
    • Beschäftigungssicherung (u.a. Standortgarantien, Tarifschutz bei Ausgliederungen, Sicherung tarifgebundener Beschäftigung)
    • Recht auf Qualifizierung (u.a. Recht auf Weiterbildung: Basisqualifikation zu Datenverständnis, digitale Tools, Prozessautomatisierung und ethische KI-Nutzung, Zeit für Weiterbildung, Bildungsteilzeit mit Gehaltsausgleich)
    • Altersgerechte Arbeitsgestaltung (besondere Qualifizierungsangebote für ältere Beschäftigte, tarifliche Regelungen für Wissenstransfer, Übergänge in den Ruhestand, Schutz vor Altersdiskriminierung in Transformationsprozessen)
    • KI und Automatisierung (u.a. Tariflicher Anspruch auf Folgenabschätzung vor Einführung von KI-Systemen, Verpflichtende Qualifizierung bei Einführung neuer KI-Anwendungen, Keine Dequalifizierung von Tätigkeiten durch KI, Recht auf menschliche Überprüfung algorithmischer Entscheidungen)
  • Digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften und Nutzung betrieblicher E-Mail-Adressen
  • Abschaffung Tarifgruppe A + B
  • Modifikation von § 15 Ziff. 6 MTV bei Bezug einer Teilrente
  • Modifikation des TVÜ für Ausgebildete mit guten Leistungen
  • Arbeitsbefreiung zur Prüfungsvorbereitung von Auszubildenden
  • Unbefristete Übernahme der tariflichen Regelung § 11b MTV

AGV-Verhandlungsführerin Dr. Lena Lindemann (ERGO) machte deutlich, dass der AGV abhängig von einem Entgegenkommen von ver.di bei den AGV-Themen einen Tarifvertrag zur Transformation mittragen könne, wenn zum einen die Inhalte stimmen und zum anderen dieser die bestehenden tariflichen Regelungen zu Veränderungsprozessen und Qualifizierung (insbesondere das Rationalisierungsschutzabkommen und TV Qualifizierung) integriere. Für die Arbeitgeberseite sei es jedoch kein Lösungsweg, neben den bestehenden Tarifverträgen weitere Regelwerke mit ähnlichem Inhalt aufzusetzen. Die AGV-Verhandlungsdelegation wies zudem auf das Ungleichgewicht der gegenseitigen Forderungen hin und machte deutlich, dass gewisse adressierte Themen tariflich nicht regelbar seien.

ver.di zeigte sich gegenüber den Forderungen des AGV grundsätzlich offen, will jedoch ein Entgegenkommen davon abhängig machen, welche von der Gewerkschaft adressierten Punkte auf der Arbeitgeberseite Akzeptanz finden.

Die Verhandlungen werden am 15. und 16. Oktober in Würzburg fortgesetzt. Mit der Gewerkschaft DBV tauscht sich der AGV am Freitag (3. Juli) aus.

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