AGV-Regionalausschüsse (ARA)

Die AGV-Regionalausschüsse (ARA) bilden die regionalen Strukturen des Verbandes ab. Die ARA sind keine Ausschüsse im Sinne des § 8 der Satzung. Sie ersetzen eine sonst erheblich kostenintensivere Regionalstruktur des Verbandes, wie sie in anderen Branchen weit verbreitet ist. Die ARA dienen der örtlichen Vernetzung der Mitgliedsunternehmen, dem fachlichen Gedankenaustausch sowie insbesondere der Unterstützung und Beratung des Ausschusses für Tarif- und Arbeitsrechtsfragen (ata). Außerdem unterstützen die ARA den AGV bei der Vorbereitung der Personalleitertagungen.

Die ARA hatten sich in den vergangenen Jahrzehnten – meist auf Initiative des AGV – zunächst oft als lose Zusammenschlüsse organisiert. Damit erhielten die bis dahin sporadischen und bedarfsorientierten Treffen örtlicher Personalleiter eine erste organisatorische Struktur. Bis heute werden die Vorsitzenden der ARA autonom durch die Mitglieder des jeweiligen ARA gewählt. Die Vorsitzenden der ARA sind zugleich geborene Mitglieder des ata.

Der AGV hat mit der Schaffung der ARA im Jahr 2012 den vormals örtlichen Personalleiterkreisen eine neue, feste Struktur und starke Stellung innerhalb der Verbandsstruktur gewidmet. Er unterstützt die ARA dabei durch Zurverfügungstellung interner Referenten des AGV zu verschiedenen arbeits- und betriebs-/volkswirtschaftlichen Themen. Zudem schlägt er externe Referenten vor.

Die Mitgliedsunternehmen des AGV sind berechtigt, in jeden der acht ARA einen Personalverantwortlichen zu entsenden, in deren Region sie ihren Hauptsitz haben oder durch eine Niederlassung vertreten sind. Die Mitgliedschaft ist personenbezogen. Terminliche Vertreter sind grundsätzlich nicht vorgesehen, möglich ist aber eine ständige Vertretung des Unternehmensverantwortlichen.

Die Mitgliedschaft in den ARA beinhaltet für die Mitgliedsunternehmen keine Zusatzkosten. Sie ist durch den regulären Mitgliedsbeitrag abgedeckt.


Gremium-Mitglieder können nach erfolgtem Login auf weitere Inhalte zugreifen.