Überblick über die wichtigsten Tarifänderungen seit 1949

01.07.1949 Abschluss des ersten Nachkriegstarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe: Einführung von 6 Tarifgruppen (bisher 4). Vertrag galt zunächst nur für die französische Zone. Erst mit Zusammenschluss der Arbeitgeberverbände der drei Westzonen (5. 10. 1950) Ausdehnung auf alle im „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“ ansässigen Versicherungsunternehmen ab 1.1.1951
01.01.1953 Einführung tariflicher Krankenbezüge für den Außendienst
01.10.1955 Abschluss einer Schlichtungsvereinbarung
01.02.1957 Übergang von der 48- zur 45-Stunden-Woche. Einführung zweier arbeitsfreier Samstage monatlich für die Angestellten im Bürodienst
01.04.1959 Einführung einer Tätigkeitszulage
01.03.1960 Einführung der 5-Tage-Woche; Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 43 3/4 und der täglichen Arbeitszeit auf 8 3/4 Stunden
01.01.1962 Weitere Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 ½ Stunden (8 1/2 Stunden täglich)
01.10.1963 Einführung eines gestaffelten Mehrurlaubs für ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit
01.04.1966 Einführung einer Gehaltssicherung für ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit, die aus betriebsorganisatorischen Gründen auf Arbeitsplätze mit geringeren Anforderungen umgesetzt werden
01.07.1968 Einführung eines Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung nichtkrankenversicherungspflichtiger Angestellter
01.01.1969 Weitere Verkürzung der wöchentlichen (auf 41 ¼ Stunden) und der täglichen Arbeitszeit (auf 8 1/4 Stunden). Einführung einer tariflichen Sonderzahlung in Höhe von 50 % eines Bruttomonatsgehalts (Urlaubsgeld)
01.05.1970 Inkrafttreten eines Rationalisierungsschutzabkommens für Arbeitnehmer des Innendienstes
01.04.1971 Einführung einer weiteren tariflichen Sonderzahlung, zunächst in Höhe von 50 % eines Bruttomonatsgehalts (Weihnachtsgeld)
01.09.1971 Inkrafttreten einer Tarifvereinbarung über vermögenswirksame Leistungen (DM 26,– ab 1. 9. 1971; DM 39,– ab 1. 1. 1974; DM 52,– ab 1. 10. 1974)
01.01.1972 Urlaubsverlängerung um 3 bzw. 4 Tage durch Nichtanrechnung der Samstage
01.04.1972 Reform des Gehaltsgruppensystems – Erhöhung der Zahl der Gehaltsgruppen von 6 auf 7; Neuformulierung der Gehaltsgruppenmerkmale und der dazugehörigen Tätigkeitsbeispiele
01.01.1973 Weitere Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit (auf 40 Stunden)
01.01.1974 Anpassung der Urlaubsregelungen des Außendienstes an die Innendienst-Regelungen
01.01.1975 Streichung der Kinderzulage und Umwandlung der Haushalts- in eine Sozialzulage
01.04.1975 Einführung eines Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit (55 Jahre und mindestens 10 Jahre Betriebszugehörigkeit oder 25 Jahre Betriebszugehörigkeit ohne Altersgrenze)
01.04.1977 Erster Schritt in Richtung auf eine Einschmelzung der Sozialzulage in die Tarifgehälter durch Kürzung der Zulagenbeträge um 20 DM und gleichzeitige Erhöhung aller Tarifgehälter um den gleichen Betrag. Keine Veränderung der Sozialzulage der Außendienstangestellten. Wegfall der besonderen Gehaltsstaffel für jugendliche Arbeitnehmer
02.11.1979 Inkrafttreten einer Tarifvereinbarung über ärztliche Augenuntersuchungen von an Datensichtgeräten beschäftigten Arbeitnehmern.
01.01.1980 Einführung einer besonderen Stufe des tariflichen Mindesteinkommens für Außendienstangestellte, die ausschließlich Organisationsaufgaben wahrnehmen und bereits zwei Jahre diese Tätigkeit ausüben.
01.04.1980 Wegfall der Sozialzulage für Arbeitnehmer des Innendienstes ohne unterhaltsberechtigte Kinder durch Einschmelzung des Restbetrages von 10 DM in die Tarifgehälter.
01.04.1981 Änderung der Berufsjahrstaffel der Gehaltsgruppen I–IV. Ergänzung der Schichtarbeitsregelung für zusätzliche Belastungen bei Nachtarbeit im Wechselschichtbetrieb um Freischichten.
01.01.1982 Urlaubsverlängerung auf 30 Arbeitstage
01.05.1983 Neufassung des Rationalisierungsschutzabkommens. Erweiterung des Geltungsbereichs in § 1 MTV
02.06.1983 Einführung der Schutzbestimmung für ältere Außendienstangestellte (§ 23 Ziff. 3 MTV)
16.08. und 30.11.1984 Inkrafttreten von Vorruhestandsregelungen für den Innendienst und organisierenden Außendienst, befristet bis zum 31. 12. 1986.
01.04.1985 Der 31. Dezember wird arbeitsfreier Tag
01.01.1987 Inkrafttreten der Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf 38 3/4 Stunden. Vorruhestandsregelungen für den Innen- und Außendienst bis 31. 12. 1988 verlängert.
29.04.1987 Einführung eines Anspruchs auf Provisionsausgleich für die arbeitsfreien Tage 24. und 31.12. im Werbeaußendienst
01.07.1990 Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38 Stunden
25.10.1990 Einführung einer Regelung zur Wiedereinstellung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern nach der Familienphase, § 9 MTV.
01.01.1991 Inkrafttreten einer neuen Gehaltsstruktur mit einer zusätzlichen Gehaltsgruppe zwischen den bisherigen Gruppen V und VI und überarbeiteten Gehaltsgruppenmerkmalen und Tätigkeitsbeispielen. Erstreckung des Manteltarifvertrages (Innendienstbereich) und des Rationalisierungsschutzabkommens auf das Gebiet der neuen Bundesländer mit gewissen Einschränkungen. Inkrafttreten eines separaten Gehaltstarifvertrags (Innendienstbereich) für die neuen Bundesländer.
01.07.1991 Bestimmungen des Manteltarifvertrages und des Gehaltstarifvertrages für den Bereich des Werbeaußendienstes in den neuen Bundesländern in Kraft gesetzt.
25.09./28.11.1991 Inkrafttreten eines neuen Vorruhestandsabkommens für den Innendienst und organisierenden Außendienst.
01.10.1991 Verkürzung der Berufsjahrstaffel in den Gehaltsgruppen I bis III
01.05./01.12.1992 Erstreckung der Tarifvereinbarung über vermögenswirksame Leistungen auf die neuen Bundesländer, für die Angestellten des Werbeaußendienstes und des Innendienstes.
02.12.1992 Einführung einer tariflichen Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres (§ 15 a)
02.12.1992 Neufassung des § 9 MTV – Umwandlung des Wiedereinstellungsanspruchs nach der Erziehungsphase in einen tariflichen Erziehungsurlaub.
14.06.1993 Tarifvereinbarung über die Ausbildung „Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV)“
18.01.1994 Die Begrenzung des Urlaubsentgelts im Außendienst wird für den Teil des Urlaubs, der dem gesetzlichen Urlaub entspricht, aufgehoben. Einführung einer Bestimmung über den erleichterten Übergang vom Innendienst zum Außendienst (§ 17 a MTV).
01.02.1994 Inkrafttreten der Tarifregelung über einen Arbeitgeberzuschuss zu den Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstätte (§ 2 a GTV).
16.02./01.07.1994 Neuregelung der Eingruppierung von Gruppenleitern in den Gehaltsgruppen V–VII sowie III und IV
01.02.1995 Änderung des Geltungsbereichs des Manteltarifvertrages: Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte i. S. von § 5 Abs. 3 BetrVG sind vom Geltungsbereich ausgenommen. Streichung der Sozialzulage Innendienst unter Wahrung des Besitzstandes.
01.01.1996 Inkrafttreten der Tarifvereinbarung über die befristete Einführung einer Arbeitszeitflexibilisierung für das private Versicherungsgewerbe (Arbeitszeitkorridor).
05.06.1996 Befristete Öffnung des Tarifvertrages für kollektive Arbeitszeitverkürzungen zur Vermeidung von Entlassungen und zur Sicherung der Beschäftigung (§ 11 Ziff. 1 Abs. 5 MTV).
14.06.1996 Tarifvereinbarung zur stufenweisen Anhebung der Gehälter und sonstigen Arbeitsbedingungen in den neuen Bundesländern auf 100 % des Westniveaus bis 1.5.1998.
01.07.1996 Neufassung des Manteltarifvertrages mit zahlreichen redaktionellen und einigen materiellen Änderungen
11.06.1997 Einführung eines befristeten Anspruchs auf Pensionszusage gegen Gehaltsverzicht (PZG)
01.07.1997 Inkrafttreten des Altersteilzeitabkommens für den Innendienst
31.12.1997 Außerkrafttreten der Vorruhestandsabkommen Innendienst und Außendienst
01.01.1998 Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst tritt in Kraft
20.03.1999 Befristete Einführung eines Anspruchs auf Anschubfinanzierung zur PZG. Befristete Einführung einer vorgezogenen Altersteilzeit mit hälftigem Ausgleich des Rentenabschlags für den Innendienst (am 10. 12. 1999 auch für den organisierenden Außendienst).
28.05.2001 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung tritt in Kraft. Er enthält die bisher § 25 MTV zugeordneten Regelungen der Pensionszusage gegen Gehaltsverzicht (PZG) und der Anschubfinanzierung unter Fortschreibung auf das Jahr 2002.
01.07.2004 Modifizierung des Anhangs zu § 4 Ziff. 1 MTV (Katalog der Tätigkeitsbeispiele)
01.07.2005 Neufassung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung.
22.12.2005 Streichung des Rechtsanspruchs auf Altersteilzeit. Wegfall des Samstagszuschlags bei Fünf-Tage-Woche. Entbürokratisierung des TV-Arbeitszeitkorridor.
24.11.2007 Einführung von beschäftigungsfördernden Tarifgruppen für Neueinstellungen ab 1.1.2008 (Gehaltsgruppen A und B). Abschaffung des Nachtarbeitszuschlags von 25 % von 1/162 des Monatsbezuges (§ 11 Ziff. 4 MTV) für die Zeit von 20.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Abschluss eines Tarifvertrages zur Qualifizierung.
24.11.2007 Aufhebung TV-Augenuntersuchung. Anpassung der Tarifverträge an das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
24.11.2007 Anpassung der Tarifverträge an das geänderte Recht für das Versicherungsvermittlerwesen
23.05.2012 Anpassung der Tarifverträge an das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Anrechenbare Berufsjahre i.R.d. GTV; Konkretisierung der Definition „nebenberuflich“ Beschäftigter; Berechnung Kündigungsfristen; Privilegierungsvorschriften für Ältere; Nachzahlung Sonderzahlung bei Elternzeit; Anspruchsberechtigte im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung).
24.09.2012 Implementierung der geplanten Brancheninitiative „Regelmäßige Weiterbildung für Versicherungsvermittler“ in § 17 des Manteltarifvertrages.
28.11.2014 Gemeinsame Erklärung von AGV und ver.di zum Thema Demografie
10.02.2015 Gemeinsame Erklärung von AGV und ver.di zum Thema Telearbeit
30.08.2017 Abschluss eines neuen Tarifvertrages zur Qualifizierung. Einführung eines Einkommensausgleichs von 20 % bei tariflicher Kurzarbeit. Einführung eines Rechtsanspruchs auf Umwandlung der Sonderzahlung in Freizeit bei Umstrukturierung in den von Umstrukturierung betroffenen Bereichen. Anspruch der Arbeitnehmer auf Umwandlung der tariflichen Sonderzahlungen in Freizeit bei Personalabbau. Modifikation der in § 11 Ziff. 1 Abs. 5 MTV geregelten „Kurzarbeitsklausel“ – nunmehr mit 20 % Einkommensausgleich. Wiedereinsetzung des zum 31.12.2011 ausgelaufenen Tarifvertrags zur Qualifizierung (TVQ) in modifizierter Form
11.06.2019 Abschluss der Tarifverträge zum mobilen Arbeiten sowie zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung
01.07.2019 Tarifvertrag Mobiles Arbeiten und Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung konzernintern treten in Kraft
02.02.2020 Inkrafttreten der Tarifverträge zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung sowie zum Übernahmeanspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen
01.03.2020 Tarifvertrag Kurzarbeit zum Zwecke der Bewältigung der COVID-19-Krise tritt in Kraft, befristet bis 28.02.2021
09.04.2020 Abschluss des Tarifvertrages zur Kurzarbeit zum Zwecke der Bewältigung der COVID-19-Krise (zunächst befristet bis 31.03.2022)
   
Quelle: Hopfner, Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft, Kommentar, MTV Anhang, Überblick über die wichtigsten Tarifänderungen seit 1949