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7. SGB IV-Änderungsgesetz: Bundestag hat Gesetzentwurf in 2. und 3. Lesung mit Änderungen beschlossen

Gesetz zur Einbeziehung von Pensionskassen in Pensionssicherungsverein vom Bundestag beschlossen.

Mit Arbeitgeber-Rundschreiben 24/2020 vom 30. April 2020 hatten wir Ihnen die Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum Entwurf des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes übermittelt.

Der Bundestag hat am 7. Mai 2020 in 2. und 3. Lesung den Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Anhang A) sowie die Beschlussempfehlung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales zu den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (Anhang B) beschlossen.

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf zum 7. SGB IV-Änderungsgesetz in seiner Sitzung am 6. Mai 2020 abschließend beraten und dabei den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mehrheitlich zugestimmt. Inhaltlich entspricht die Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses im Wesentlichen der Formulierungshilfe.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzesvorhabens sowie des Änderungsantrags ist:

  • Änderungen im Beitrags- und Melderecht.
  • Durchführung eines Modellprojekts zur Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an den Arbeitgeber (gemeinsame Initiative von BDA und Deutscher Gewerkschaftsbund).
  • Änderungen im Berufskrankheitenrecht, auf der Grundlage der von der Selbstverwaltung der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschlossenen Reformvorschläge.
  • Schließung des DO-Rechts in der Unfallversicherung und Verleihung der Dienstherrenfähigkeit.
  • Einbeziehung von Pensionskassenzusagen in die Insolvenzsicherung des Pensionssicherungsvereins.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informieren.

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