Überblick

Ablehnung der Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Aufgrund der Ablehnung durch die Arbeitgebervertreter hat der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel nicht beschlossen.

Am 12. Februar 2022 wurde der ASTA zur erneuten Abstimmung über die angepassten Änderungen in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bis zum 21. Februar 2022 gebeten (vgl. Arbeitgeber-Rundschreiben 06/2022 vom 11. Februar 2022).

Angesichts der Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) vom 16. Februar 2022 und angesichts der skizzierten Öffnungsmöglichkeiten, mit dem Ziel, weitreichende Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückzunehmen, wurden die vorgesehenen Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konterkariert.

Die geplante Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wäre zum jetzigen Zeitpunkt daher höchst ungünstig und würde weitreichende Verwirrung bzw. Unverständnis in den Betrieben und öffentlichen Einrichtungen hervorrufen. Sofern das Bestehen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel auch über den 19. März 2022 hinaus für erforderlich gehalten wird, wäre eine erneute Ausarbeitung angepasster Regeln, die dann den MPK-Beschlüssen entsprechen, ein viel sinnvollerer Schritt. Daher können die Arbeitgebervertreter die aktuellen Änderungen in der geplanten Form nicht mittragen.

Die Arbeitgebervertreter im ASTA haben aus den oben genannten Gründen angeregt, die Abstimmung auszusetzen oder die Abstimmungsfrist zu verlängern sowie die Änderungen an sich abgelehnt.

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