Überblick

Abstimmung für neue Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel

Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat am 14. Juli 2020 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel in einem verkürzten Umlaufverfahren zur Abstimmung freigegeben.

Dabei ist es den Arbeitgebervertretern im Ausschuss gelungen, vorab noch wesentliche Verbesserungen zu erzielen. Diese finden Sie, zusammen mit anderen kleineren Änderungen, rot markiert in der aktuellen Arbeitsschutz-Regel (Anhang A). Weiterführende Erläuterungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie im entsprechenden Begleitdokument (Anhang B).

Zwischenzeitlich hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Arbeitgebervertreter/innen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) und für Arbeitsmedizin (AfAMed) die Empfehlung zur Enthaltung gegeben (Anhang C, Anhang D), unter der Bedingung, dass die vom BMAS zugesagte Überarbeitung direkt nach der Veröffentlichung der Arbeitsschutz-Regel und möglichst bis Ende August 2020 erfolgt. Die dabei zu berücksichtigenden Überarbeitungen beziehen sich auf die BDA-/BDI-Klarstellung (Anhang E) und die BDA-Kritikpunkte zur Ergänzung der Klarstellung (Anhang F).

In einem bereits stattgefundenen Austausch mit den Arbeitgebervertretern des ASTA wurde Zustimmung zu der BDA-seitig gegebenen Empfehlung signalisiert.

Die finale Stimmabgabe des AfAMed erfolgt am 31. Juli 2020.