Überblick

Aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht

Die aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung wurde am 2. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt zum 7. Juni 2021 in Kraft und ersetzt die Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021.

Inhaltlich enthält die Verordnung folgende Neuerungen:

  • Wegfall der Priorisierungsreihenfolge bei den Schutzimpfungen.
  • Anspruchsberechtigt für eine Schutzimpfung sind alle in Deutschland Beschäftigte.
  • Betriebsärzte sollen Leistung eigenständig erbringen können – Notwendigkeit der Anbindung an ein Impfzentrum entfällt.
  • Einbeziehung auch der nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber bestellten Betriebsärzte.
  • Betriebsärzte können die Impfstoffe und das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken beziehen.
  • Vergütung auch der Betriebsärzte für die Erstellung eines Impfzertifikats.
  • Hinweis zur Haftung bei Impfungen in Unternehmen: Coronaimpfungen in Betrieben gelten nicht als betrieblich veranlasst, sondern als Teil der staatlichen Impfkampagne zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2, so dass ein Erfüllungsverhältnis alleine zwischen dem Betriebsarzt und dem Anspruchsberechtigten besteht.

Das Dokument stellen wir Ihnen im Anhang zur Verfügung.

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