Die aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung wurde am 2. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt zum 7. Juni 2021 in Kraft und ersetzt die Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021.
Inhaltlich enthält die Verordnung folgende Neuerungen:
- Wegfall der Priorisierungsreihenfolge bei den Schutzimpfungen.
- Anspruchsberechtigt für eine Schutzimpfung sind alle in Deutschland Beschäftigte.
- Betriebsärzte sollen Leistung eigenständig erbringen können – Notwendigkeit der Anbindung an ein Impfzentrum entfällt.
- Einbeziehung auch der nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber bestellten Betriebsärzte.
- Betriebsärzte können die Impfstoffe und das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken beziehen.
- Vergütung auch der Betriebsärzte für die Erstellung eines Impfzertifikats.
- Hinweis zur Haftung bei Impfungen in Unternehmen: Coronaimpfungen in Betrieben gelten nicht als betrieblich veranlasst, sondern als Teil der staatlichen Impfkampagne zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2, so dass ein Erfüllungsverhältnis alleine zwischen dem Betriebsarzt und dem Anspruchsberechtigten besteht.
Das Dokument stellen wir Ihnen im Anhang zur Verfügung.