Überblick

Aktuelles zum Impf- und Genesenenstatus

Die Kriterien zum Impf- und Genesenenstatus sollen wieder in den jeweiligen Verordnungstext überführt werden.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 31. Januar 2022 den Bund aufgefordert, die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordung (SchAusnahmV) und die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) hinsichtlich des Impf- und Genesenenstatus zeitnah dergestalt zu ändern, dass die relevanten Kriterien wie in den Fassungen bis zum 14. Januar 2022 wieder unmittelbar im Verordnungstext geregelt werden (Anhang A).

Hintergrund

Mit Arbeitgeber-Rundschreiben 02/2022 vom 18. Januar 2022 informierten wir Sie über die zum 15. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderungen der SchAusnahmV und der CoronaEinreiseV. Die Verordnungen verweisen zur Definition des Impf- und Genesenennachweises auf die jeweiligen durch das RKI bzw. das Paul-Ehrlich-Institut auf deren Internetseiten veröffentlichte Vorgaben. Nicht sichergestellt ist dabei, wie Änderungen archiviert abrufbar bleiben. Offen bleibt auch, wie etwaige Neuregelungen angekündigt bzw. bekannt gemacht werden. Es ist umstritten, ob eine solche Verweisung dem Verkündungsgebot nach Art. 82 Abs. 1 GG und dem Bestimmtheitsgebot genügt. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages meint im Rahmen seiner Ausarbeitung, dass die Verweisung auch als unzulässige Subdelegation eingeordnet werden kann (Anhang B).

Bewertung

Der Beschluss zielt in die richtige Richtung auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit. Eine Rücküberführung der Kriterien zum Impf- bzw. Genesenenstatus in den jeweiligen Verordnungstext schafft deutlich mehr Sicherheit bei Neufassungen. Es bleibt zu hoffen, dass hierdurch zukünftig etwaige Änderungen „über Nacht“ vermieden werden. Unklar bleibt allerdings, ob Begrifflichkeiten des IfSG überhaupt im Verordnungswege definierbar sind.

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