Überblick

Akuthilfen für pflegende Angehörige beschlossen

Im Gegensatz zu den zunächst geplanten Eckpunkten verlangt eine erneute Pflegefreistellung – genauso wie der Verzicht auf das Anschlussgebot – die Zustimmung des Arbeitgebers.

In dem Mitte Mai 2020 vom Bundestag beschlossenen Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Anhang A) sind zugunsten von Arbeitnehmern mit Pflegeverantwortung aus Anlass der COVID-19-Pandemie Sonderregelungen (Anhang B) aufgenommen worden, die die in einem Eckpunktepapier enthaltenen Überlegungen berücksichtigen (Arbeitgeber-Rundschreiben 26/2020 vom 12. Mai 2020). Vorgesehen sind:

  • Die erleichterten Bedingungen für Pflegeunterstützungsgeld sollen bis zum 30. September für eine Bezugsdauer von insgesamt bis zu 20 Tagen unter Anrechnung eines bereits bezogenen Pflegeunterstützungsgeldes gelten.
  • Entsprechend können Arbeitnehmer bis einschließlich 30. September 2020 bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist. Der Zusammenhang wird vermutet.
  • Das unmittelbare Anschlussgebot zwischen Pflege- und Familienpflegezeit wird aufgehoben, wenn der Arbeitgeber zustimmt und die (Teil-)Freistellung spätestens am 30. September 2020 endet.
  • Bis zur Höchstdauer von 24 Monaten können einmalig für denselben Pflegebedürftigen bisher nicht beanspruchte Restzeiten einer Familienpflegezeit mit Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden. Die Familienpflegezeit muss spätestens am 30. September 2020 enden. Entsprechendes gilt für Restzeiten einer Pflegezeit bis zu einer Höchstdauer von sechs Monaten.
  • Im Rahmen einer Familienpflegezeit darf die wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden bis zur Höchstdauer eines Monats vorübergehend unterschritten werden.
  • Für Familienpflegezeit, die spätestens am 1. September 2020 beginnt, gilt eine Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen. Es ist die Textform zu wahren.

Über das Inkrafttreten des Gesetzes werden wir Sie unterrichten.

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