Überblick

Anwendungsfragen zum Infektionsschutzgesetz

BDA legt aktualisierten Leitfaden vor.

Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist am 27. März 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Arbeitgeber-Rundschreiben 18/2020 vom 31. März 2020). Das Gesetz enthält vielfältige Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die seit dem 30. März 2020 gelten.

Dazu zählt u.a. eine Ergänzung des § 56 IfSG um einen Absatz 1a. Danach können Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie wegen notwendiger Kinderbetreuung während einer Pandemie Verdienstausfälle erleiden.

Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat ihren Leitfaden zu Anwendungsfragen des Infektionsschutzgesetzes (Anhang) aktualisiert.

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