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Arbeitsschutz: Neues zur Leitlinie zur Beratung und Überwachung während der SARS-CoV-2-Epidemie sowie zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz hat die GDA-Leitlinie zur Beratung und Überwachung während der SARS-CoV-2-Epidemie verabschiedet und deren sofortige Anwendung durch die Aufsichtsdienste beschlossen.

Ziel der GDA-Leitlinie (Anhang) ist die Förderung eines abgestimmten und gleichgerichteten Vorgehens bei der Beratung und Überwachung von Betrieben. Sie richtet sich nicht direkt an Betriebe.

Dabei konnten die Sozialpartner im Rahmen einer vorbereitenden Arbeitsgruppe in beratender Funktion auf die Leitlinie Einfluss nehmen (Arbeitgeber-Rundschreiben 36/2020 vom 15. Juli 2020). Die Arbeitgebervertreter in der Arbeitsgruppe konnten weitere kritische Punkte ausräumen, insbesondere konnte der problematische Anhang, der teilweise der inzwischen in Kraft getretenen SARS-CoV-2-ArbeitsschutzREGEL widersprach, komplett abgewendet werden.

Darüber hinaus wird die SARS-CoV-2-ArbeitsschutzREGEL, wie ggü. der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zugesagt, aktuell vom Arbeitsstättenausschuss (ASTA) überarbeitet. Dazu gab es am 31. August 2020 bereits eine erste Sitzung des zuständigen ASTA-Gremiums, in der die Kritikpunkte und Klarstellungsforderungen der BDA (Arbeitgeber-Rundschreiben 40/2020 vom 6. August 2020) diskutiert und erste Änderungen vereinbart wurden. Eine zweite Sitzung wird voraussichtlich Ende September 2020 folgen. Ziel ist es, dass eine überarbeitete Version der Regel im Oktober 2020 verabschiedet werden kann.