Überblick

Aufhebung von Beschränkungen an Binnengrenzen

Die Europäische Kommission legt ein Paket mit Leitlinien und Empfehlungen vor, um die Mitgliedstaaten bei der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen zu unterstützen und für die Einhaltung aller notwendigen Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen zu sorgen.

Arbeitgeberrelevant ist dabei insbesondere die Mitteilung „Hin zu einem abgestuften und koordinierten Vorgehen zur Wiederherstellung der Freizügigkeit und zur Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen“ (Anhang). Diese baut auf dem am 15. April 2020 vorgestellten Fahrplan zur schrittweisen Aufhebung der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen (Arbeitgeber-Rundschreiben 22/2020 vom 20. April 2020) auf.

Laut dieser Mitteilung haben die Mitgliedstaaten bei der Aufhebung der Beschränkungen folgende Kriterien zu beachten:

  • Handlungsgrundlage sollen epidemiologische Kriterien und die Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie die von der ECDC entwickelte Regionalkarte bilden.
  • Es soll gewährleistet werden, dass Eindämmungsmaßnahmen, z.B. Abstandsregelungen während einer gesamten Reise einschließlich des Grenzübertritts, befolgt werden können. Wo physische Distanzierung nicht umsetzbar ist, sollte ein gleichwertiges Schutzniveau geschaffen werden.
  • Bei Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sollen stets wirtschaftliche und soziale Erwägungen beachtet werden. Angesichts der europäischen Anstrengungen zur Wiederbelebung der Wirtschaft müssen Beschränkungen wirksam und verhältnismäßig sein und nicht über das hinausgehen, was zur Eindämmung der Pandemie notwendig sei.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission die Gliederung der schrittweisen Öffnung der Binnengrenzen in drei Phasen. Phase 0 entspricht dem aktuellen Stand, Phase 1 sieht eine teilweise Aufhebung der Beschränkungen und Grenzkontrollen vor und Phase 2 sieht die vollständige Auflösung der Beschränkungen und Grenzkontrollen vor.

In den einzelnen Phasen, appelliert die Kommission an die Mitgliedstaaten, seien insbesondere die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie die Nicht-Diskriminierung zu beachten.

Bewertung

Das Konzept der Europäischen Kommission für eine koordinierte Rückkehr zur Normalität bei Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen ist zu begrüßen. Die schrittweise Wiederherstellung der Freizügigkeit in der Europäischen Union und die Öffnung der Binnengrenzen sind essenziell, um Wirtschaftsaktivitäten wieder anzukurbeln und damit den Weg zur wirtschaftlichen Erholung zu ebnen.

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