Überblick

BDA-Stellungnahme zum Entwurf einer COVID-19-Arbeitsschutz-Regel

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine erste allgemeine Stellungnahme zur COVID-19-Arbeitsschutzregel abgegeben.

Mit Arbeitgeber-Rundschreiben 28/2020 vom 27. Mai 2020 haben wir über den ersten Entwurf einer COVID-19-Arbeitsschutzregel informiert und kurzfristig um Anmerkungen hierzu gebeten. Diese wurden zum einen in eine allgemeine Stellungnahme aufgenommen (Anhang A) und zum anderen in Form von Kommentaren in den Entwurf der Arbeitsschutzregel selbst übertragen (Anhang B). Beide Stellungnahmen hat die BDA am 28. Mai in den Abstimmungsprozess – insbesondere im Bereich des Arbeitsstättenausschusses – eingespeist.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass der vorliegende Entwurf weder eine Hilfestellung noch einen großen Mehrwert liefert. Im Gegenteil, er ist viel zu umfangreich und liest sich in Teilen wie ein Ersatzleitfaden für alle Fragen des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Infektionsschutzes und der Sozialberatung. Es werden die unterschiedlichsten Bereiche angesprochen und mit Hinweisen sowie unbestimmten Rechtsbegriffen mehr Verunsicherung erzeugt, als Hilfestellung gegeben wird.

Die Arbeitsschutzregel muss sich auf branchenübergreifende Themen konzentrieren, die den Arbeitsschutzstandard konkretisieren und der Eindämmung des Infektionsrisikos dienen. In dieser Hinsicht lässt sich das vorgelegte Dokument noch stark kürzen und auf das Wesentliche beschränken. Die Anpassung oder Ergänzung bestehender technischer Arbeitsschutzregeln ist abzulehnen. Alle Regelungen des Corona-Arbeitsschutzstandards müssen auf die Dauer der Pandemie befristet sein und daher gesondert geregelt werden. Es ist dringend das Verhältnis der neuen Arbeitsschutzregel zu den Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften zu klären. Alle Ergänzungen zur psychischen Belastung durch SARS-CoV-2 sind vollumfänglich abzulehnen.

Zum weiteren Verfahren: Es ist vorgesehen, dass die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nächste Woche – auf der Grundlage der Rückmeldungen aus den verschiedenen BMAS-Ausschüssen (insbesondere Arbeitsstättenausschuss, Ausschuss für Arbeitsmedizin, Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe und Ausschuss für Betriebssicherheit) – einen neuen Entwurf erstellt, der dann sowohl im Steuerkreis der genannten Ausschüsse am 5. Juni 2020 als auch im Beraterkreis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsschutzstandard (Termin voraussichtlich in der 24. Kalenderwoche) beraten werden soll. Danach soll – auf Grundlage der dortigen Diskussion – ein weiterer Entwurf in ein verkürztes Stellungnahmeverfahren gehen.

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