Überblick

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021

Hospitalisierungsindex maßgebend für Verschärfungen der Corona-Maßnahmen.

Die aktuelle Infektionsdynamik zu brechen, stand im Fokus der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz. Alle bislang ungeimpften Bürger werden daher nachdrücklich zur Impfung aufgerufen.

Der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen (Anhang) sieht insbesondere vor,

  • die gemeinsame Impfkampagne nochmals auszuweiten und weiter über die Impfung aufzuklären,
  • Kapazitäten zu schaffen, um gemeinsam mit dem Regelsystem der niedergelassenen Ärzte jedem Impfwilligen spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung ein Angebot für eine Auffrischungsimpfung zu machen,
  • im öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur Maskenpflicht eine 3G-Regel einzuführen

und legt für die Länder einen an der regionalen Hospitalisierungsrate orientierten einheitlichen Maßstab zur Einführung von weitergehenden Freiheitsbeschränkungen (2G und 2G plus) fest.

Für den Arbeitsplatz verständigten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen auf die im geänderten Infektionsschutzgesetz (in diesem Arbeitgeber-Rundschreiben) vorgesehenen Maßnahmen (insbesondere 3G-Regelung, Home-Office-Pflicht für Bürotätigkeiten) und sprachen sich mit Blick auf die mit der Nachweispflicht der Beschäftigten verbundenen Kontroll- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber für entsprechende Auskunftsrechte der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern aus.

Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen betonten die Notwendigkeit strikter Kontrollen etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen und nahmen dafür die Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen in die Verantwortung. Die Länder selbst werden die Bußgeldrahmen anheben, ihrerseits die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren.

Bürgertests werden kostenlos angeboten. Die Kosten trägt der Bund. Bei Kontakten sei nicht nur auf Schutzmaßnahmen im Sinne der AHA+AL-Regeln zu achten, sondern bei längeren Kontakten, auch im privaten Kontext, solle man sich regelmäßig testen lassen und dafür das Angebot der Bürgertests nutzen.

Bund und Länder waren sich schließlich einig, dass bei ihrer Besprechung am 9. Dezember 2021 die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.

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