Überblick

Bundesrat beschließt Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit

Befristet bis zum 31. Dezember 2020 ist eine Teilnahme an Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Gremien sowie eine Durchführung von Betriebsversammlungen mittels audiovisueller Einrichtungen möglich.

Am 15. Mai 2020 hat der Bundesrat das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Arbeitgeber-Rundschreiben 24/2020 vom 30. April 2020) verabschiedet. Teil des Gesetzes sind Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz, die befristet bis Ende 2020 eine Virtualisierung der Betriebsratsarbeit und damit die Teilnahme an Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Gremien sowie eine Durchführung von Betriebsversammlungen mittels audiovisueller Einrichtungen ermöglichen. Dies soll entsprechend auch für Einigungsstellen und Wirtschaftsausschüsse gelten.

Die Regelungen zum Betriebsverfassungsgesetz treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.

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