Überblick

Corona: Aktualisierte Umsetzungshinweise zur 3G-Regelung in Bayern

Aktualisiertes Merkblatt sowie Musterinformation für Mitarbeiter zu 3G-Regeln.

Mit Arbeitgeber-Rundschreiben 67/2021 vom 9. November 2021 haben wir über die in Bayern geltende sog. 3G-Regelung nach § 17 Nr. 4 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) berichtet, die aufgrund der landesweit geltenden Krankenhausampel auf „rot“ steht und Handlungshilfen der vbw zur Verfügung gestellt.

Aus den für Bayern geltenden neuen Regelungen resultieren viele offene Fragestellungen. Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft hat daher ihr Merkblatt (Anlage A) aktualisiert und auch eine Musterinformation (Anlage B) entworfen, mit der Mitarbeiter über die sogenannte 3G-Regelung informiert werden können.

Darüber hinaus ist ein offizieller Leitfaden der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung der 3G-Regelung in den Betrieben angekündigt, den wir versenden werden, sobald er fertiggestellt ist.

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