Überblick

Corona: Beschluss und Gemeinsame Erklärung der Gesundheitsministerkonferenz

Die Gesundheitsministerkonferenz fordert den Bund auf, eine generelle Auskunftspflicht für Beschäftigte über ihren Impf- oder Genesenenstatus zu schaffen.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 5. November 2021 einen Beschluss zur Zukunft der nationalen Impf- und Teststrategie getroffen sowie eine gemeinsame Erklärung zur aktuellen pandemischen Lage abgegeben (Anhang A und B).

In dem einstimmig getroffenen Beschluss fordert die GMK den Bund auf, die Teststrategie anzupassen und eine generelle Auskunftspflicht für Beschäftigte über ihren Impf- oder Genesenenstatus gegenüber ihrem Arbeitgeber zu schaffen. Zudem sollen Auffrischungsimpfungen zeitnah durchgeführt werden, wobei vor allem Alten- und Pflegeheime in den Fokus genommen werden sollen. Dazu soll die Coronavirus-Impfverordnung bis April 2022 verlängert werden.

Die GMK spricht sich in ihrer gemeinsamen Erklärung für die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens vor allem im Infektionsschutzgesetz aus, der möglichst viele Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie eröffnet.

Bewertung

Zu Recht betont die GMK die Notwendigkeit der Klarstellung einer Auskunftspflicht von Beschäftigten über ihren Immunisierungsstatus gegenüber ihren Arbeitgebern. Es ist Zeit, jetzt zu handeln und die Auskunftsverpflichtung, ggf. erst einmal zeitlich begrenzt, auch gesetzlich zu etablieren. Sollten die Vertreter einer möglichen Ampelkoalition trotz der Notwendigkeit, ein Fragerecht zu bestätigen, nicht zu einem solchen Schritt bereit sein, müssen die Bundesländer auf der Grundlage des Beschlusses das Fragerecht in ihren Landesverordnungen klarstellen. Das ist sachlich geboten und auch rechtlich möglich.

Ansprechpartner: