Überblick

Corona: Bundeskabinett beschließt abgeschwächte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Nach Intervention der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ist die Homeoffice-Angebotspflicht nun doch wieder vom Tisch.

Das Bundeskabinett hat in seiner Kabinettssitzung vom 31. August 2022, gegenüber dem ursprünglichen Entwurf (Arbeitgeber-Rundschreiben 41/2022 vom 30. August 2022) einen deutlich abgeschwächten Entwurf einer neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet (Anhang).

Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber in einem betrieblichen Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen:

  • der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern
  • die Sicherstellung der Handhygiene,
  • die Einhaltung der Hust- und Niesetikette
  • das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen
  • die Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte

sowie die Prüfung eine Angebots, berufliche Tätigkeiten Zuhause zu verrichten und regelmäßig kostenfreie Test anzubieten.

Der Arbeitgeber hat darüber hinaus medizinische Masken oder entsprechende Atemschutzmasken bereitzustellen, wenn der Mindestabstand unterschritten wird und keine weiteren Schutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bestehen.

Bewertung

Es ist angemessen, dass die Bundesregierung sich bezüglich betrieblicher Infektionsschutzmaßnahmen besonnen hat. Das Engagement der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) war erfolgreich und hat sich ausgezahlt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber brauchen gerade jetzt situationsangepasste Infektionsschutzmaßnahmen in den Betrieben. Selbstverständlich werden die Unternehmen auch im bevorstehenden Herbst und Winter ihre bewährten Konzepte zum betrieblichen Infektionsschutz nutzen: Von freiwilligen Homeoffice-Lösungen bis hin zu angemessenen Testangeboten. Diese werden sie wie gewohnt verlässlich umsetzen und gleichzeitig betriebliche Abläufe und ihre eigene Wirtschaftlichkeit sicherstellen. Einen Regelkatalog durch die Regierung mit starren Vorgaben zum mobilen Arbeiten oder Testen bedarf es dazu nicht. Ein Prüfauftrag über die Gefährdungsbeurteilung ist der richtige Weg – so wie es die BDA zusammen mit ihren Mitgliedsverbänden politisch eindringlich und mit Erfolg gefordert haben.

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