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Corona: Bundeskabinett beschließt vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung

Damit läuft die Verordnung zeitgleich mit der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 2. Februar 2023 aus.

Das Bundeskabinett hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen (Arbeitgeber-Rundschreiben 02/2023 vom 19. Januar 2023).

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Zur Begründung, die wir nachdrücklich unterstützen, führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an: „Vor dem Hintergrund sowohl der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, der allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens als auch durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung und das Ausbleiben neuer Varianten, die den Immunschutz umgehen, verlieren gesetzliche Vorgaben zum Infektionsschutz in vielen Lebensbereichen an Bedeutung und der eigenverantwortliche Selbstschutz tritt in den Vordergrund.“

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