Die Handreichung dient Arbeitgebern als bundeinheitliche Entscheidungsgrundlage.
Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat anlässlich der anhaltenden Pandemie eine „Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2“ erstellt (Anhang).
Das Papier aktualisiert und ersetzt die bisherige Ausarbeitung des Bundesfamilienministeriums „Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2“.