Überblick

Corona: Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2

Die Handreichung dient Arbeitgebern als bundeinheitliche Entscheidungsgrundlage.

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat anlässlich der anhaltenden Pandemie eine „Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2“ erstellt (Anhang).

Das Papier aktualisiert und ersetzt die bisherige Ausarbeitung des Bundesfamilienministeriums „Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2“.

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