Überblick

Corona-Gipfel vom 10. Februar 2021

Die Verpflichtungen des Arbeitgebers durch die Arbeitsschutzverordnung werden damit nochmals betont, aber nicht ausgeweitet.

Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. Februar (Anhang) wird bis zum 7. März 2021 an den bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise im Wesentlichen festgehalten.

Im Hinblick auf die Arbeitsschutzverordnung werden die Arbeitgeber erneut aufgefordert, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gebeten, das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

In Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, setzen die Länder gemäß der Hotspotstrategie zusätzliche Beschränkungen um.

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