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Corona: Kein weiterer Anlauf für SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel vorgesehen

Damit bleibt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ohne die sie untersetzende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

Aufgrund des geschlossenen ablehnenden Votums der Arbeitgeberbank war die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 16. Dezember 2022 durch den Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) nicht beschlossen worden (Arbeitgeber-Rundschreiben 67/2022 vom 20. Dezember 2022).

In der Konsequenz hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) klargestellt, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel trotz ihrer Aufführung in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung kein weiteres Mal überarbeitet werden soll. Seinen Entschluss teilte das BMAS auf seiner FAQ-Webseite zur SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung im Einführungstext mit.

Dieses Ergebnis stellt einen großen Erfolg für die Arbeitgeber dar. Schon seit geraumer Zeit vertreten die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und ihre Mitgliedsverbände sowie die Arbeitgebervertreter im ASTA aktiv die Position, dass vorliegende Entwürfe zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel weder einen tatsächlichen Mehrwert für die betriebliche Praxis bringen noch auf wissenschaftlich fundierten Tatsachen basieren. Da die Unternehmen über 2,5 Jahre unter Beweis gestellt haben, dass sie effektiv entsprechende Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz umgesetzt haben, bestand aus Arbeitgebersicht keine Notwendigkeit für eine erneute Veröffentlichung der SARS-CoV-Arbeitsschutzregel. Diese Haltung hat die BDA dem BMAS und dem ASTA in entsprechenden Schreiben erfolgreich deutlich gemacht.

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