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Corona: Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel nicht beschlossen

Arbeitgeber stimmen geschlossen gegen eine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

Mit Arbeitgeber-Rundschreiben 66/2022 vom 15. Dezember 2022 haben wir darüber informiert, dass die Arbeitgebervertreter im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) eine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ablehnen. Die Ergebnisse des schriftlichen Abstimmungsverfahrens im ASTA vom 16. Dezember 2022 liegen nun vor: Durch das geschlossene ablehnende Votum der Arbeitgeberbank ist die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel nicht beschlossen worden. Es wurden zwölf Stimmen abgegeben bei 16 Stimmberechtigten. Davon waren sieben Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und eine Enthaltung.

Im Vorfeld gab es auf Seiten der Arbeitgeber nahezu ausschließlich Nein-Stimmen zur Veröffentlichung der Regel. Lediglich einmal gab es das Votum für Enthaltung, falls eine Nein-Stimme aus anderen Gründen nicht möglich wäre. Es gab keine Ja-Stimmen. Aus diesem Grund hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowohl dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als auch den Arbeitgebervertretern im ASTA ihre Ablehnung übermittelt. Daneben erhielt das BMAS noch eine Zusammenfassung der wesentlichen Kritikpunkte, die gegen die Regel und eine Veröffentlichung sprechen.

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