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Corona: Rückmeldung zur Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Neuer Vorschlag zu Anpassungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vorgelegt.

Zusammen mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung soll die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in angepasster Form verlängert werden, um die Basisschutzmaßnahmen der Verordnung zu konkretisieren (Arbeitgeber-Rundschreiben 11/2022 vom 11. März 2022).

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat zu den geplanten Änderungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Stellungnahme (Anhang A) abgegeben, die den Arbeitgebervertretern des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zugehen wird. Zusammen mit der Stellungnahme hat die BDA einen eigenen Entwurf für einen möglichen Katalog an Basisschutzmaßnahmen entworfen, welcher dem ASTA bereits am 14. März 2022 sowie dem BMAS übermittelt wurde (Anhang B).

Für die nun anstehende Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gilt es den flexiblen Ansatz der neu gefassten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung auf die Regel zu übertragen. Daher muss bei der Überarbeitung der Regel Folgendes beachtet werden:

  • Die Betriebe dürfen nicht von den in anderen Bereichen erfolgten Lockerungen ausgenommen werden.
  • Betriebe benötigen jedoch die Flankierung durch sinnvolle Basisschutzmaßnahmen, um bei einem problematischen Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können.
  • Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel darf nicht über Basismaßnahmen, welche in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschrieben werden, hinausgehen. Diese sind aktuell:
     
    • AHA+L
    • Kontaktreduktion
    • Hygienekonzept
    • Testangebot
       
  • Die Ableitung der Maßnahmen beruht auf Basis der Gefährdungsbeurteilung und des regionalen Infektionsgeschehens (Hotspot-Regelung) sowie Tätigkeitsspezifika.
  • Am Ende sollte ein kurzer, für die Betriebe einfach verständlicher Maßnahmenkatalog vorliegen, der dem Infektionsgeschehen entsprechend eine übersichtliche Auswahl an schnell realisierbaren Basisschutzmaßnahmen bietet.

Der ASTA plant eine weitere Sitzung zur Überarbeitung der Regel auf Grundlage der bis dahin veröffentlichten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

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