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Corona: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel soll überarbeitet werden

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel soll an die neuen Anforderungen der Corona-ArbSchV angepasst werden.

Mit Arbeitgeber-Rundschreiben 16/2022 vom 22. März 2022 haben wir darüber informiert, dass die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) am 20. März 2022 in Kraft getreten ist.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat sich dafür eingesetzt, dass angesichts der gesellschaftlichen Lockerungen und der veränderten Coronalage die Schutzmaßnahmen aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel an das regionale Infektionsgeschehen und tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren angepasst werden. Die Betriebe dürfen nicht von den in anderen Bereichen erfolgenden Lockerungen ausgenommen werden. Die BDA hat deshalb Vorschläge für einen Katalog von Basisschutzmaßnahmen für die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gemacht.

Der Koordinierungskreis des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA-KOOK) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich darauf festgelegt, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel überarbeitet und an die neuen Anforderungen aus der Corona-ArbSchV angepasst werden soll. Der BDA-Katalog mit den Basisschutzmaßnahmen wurde im ASTA-KOOK als gut bewertet. Alle Bänke erhalten jetzt noch einmal die Möglichkeit, Vorschläge zur Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zu machen. Die Vorschläge werden voraussichtlich am 11. Mai 2022 in der nächsten Sitzung des ASTA-KOOK besprochen und voraussichtlich in eine geänderte Arbeitsschutzregel überführt. Die BDA setzt sich hier für einen früheren Zeitpunkt ein.

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