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Corona: SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung soll zum 2. Februar 2023 aufgehoben werden

Damit würden, früher als erwartet, die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz entfallen.

Der Minister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Hierfür soll eine Aufhebungsverordnung verabschiedet werden.

Insoweit wird der Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) entsprochen. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter hatte sich noch mit Pressestatement vom 13. Januar 2023 für die Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung eingesetzt:

„Die geänderten Quarantäneregeln und zunehmend fallenden Maskenpflichten im Nah- und Fernverkehr zeigen deutlich: Die Corona-Pandemie wird zur Corona-Endemie und Corona damit Teil unserer neuen Normalität. Wir brauchen jetzt (wie so oft schon in der Corona-Zeit) auch eine Anpassung des beruflichen an das gesellschaftliche Leben. Die Vorschriften für Betriebe in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sollten daher ebenfalls spätestens zum 2. Februar 2023 entfallen. Jetzt ist die Zeit für wieder mehr Normalität in den Betrieben. Gerade jetzt brauchen unsere Unternehmen all ihre Kraft, um unseren Wohlstand zu erhalten und Beschäftigung zu sichern.“

Die Ankündigung ist sehr zu begrüßen und zeigt neben dem erfolgreichen Engagement der BDA auch, dass Corona Teil unserer neuen Normalität geworden ist.

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