Überblick

Corona: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht

Die neue Verordnung ist seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft.

Die neu erarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Arbeitgeber-Rundschreiben 41/2022 vom 30. August 2022) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht (Anhang) und ist seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft. Sie tritt am 7. April 2023 außer Kraft. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung finden Sie in elektronischer Form hier: Amtliche Veröffentlichungen – Bundesanzeiger

Einzige Änderung im Vergleich zur verabschiedeten Textversion im Bundeskabinett ist in §1 (3). Hier ist nun ein allgemeiner Verweis auf die Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erfolgt, es wird jedoch kein Datum der Veröffentlichung mehr genannt.

Eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die die jetzt in Kraft tretende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konkretisieren soll, wird im zuständigen Gremium des Arbeitsstättenausschusses (ASTA) erarbeitet. Am 13. Oktober 2022 wird eine Sitzung des Gremiums dazu stattfinden.

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