Überblick

Corona-Warn-App – Position der BDA

BDA positioniert sich zur Benutzung der App aus Arbeitgebersicht.

Seit dem 16. Juni 2020 ist die offizielle Corona-Warn-App verfügbar. Sie soll das Nachverfolgen von Infektionen erleichtern und zur Bekämpfung der Pandemie beitragen. Die App wird zum freiwilligen Download angeboten. Um einen hohen Wirkungsgrad sicherzustellen, müssen möglichst viele Personen die App nutzen.

Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), befasst sich in einem ersten Positionspapier zum Einsatz der Corona-Warn-App (Anhang) mit Fragen zur Einführung der App im Arbeitsverhältnis und dem Umgang mit positiven Tracing-Ergebnissen und hält eine Ergänzung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz für notwendig, insbesondere mit Blick auf eine Entschädigungspflicht (§ 56 Abs. 1 IfSG) für Fälle einer Freistellung von Arbeitnehmern aufgrund eines Corona-Alarms über die App. Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Installation der App bestünden nicht. Die BDA hat für die nächsten Tage eine anwendungsbezogene Arbeitshilfe angekündigt.

Das erste Positionspapier der BDA wurde mit den Mitgliedsverbänden – auch dem AGV – bislang nicht abgestimmt. Die dort vertretene These einer Möglichkeit zur Anweisung der Nutzung der App durch den Arbeitgeber sowie zur Meldung von durch die App angezeigten Kontaktfällen bedarf noch einer Überprüfung, da sie ggf. dem Verbreitungsgrad der App entgegenwirken könnte.

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