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Coronavirus-Impfverordnung – Neuer Referentenentwurf

Am 19. Mai 2021 hat das Bundesgesundheitsministerium einen neuen Referentenentwurf zur Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 herausgegeben.

Der Referentenentwurf (Anhang) beinhaltet unter anderem die Einbindung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie der Privatärztinnen und Privatärzte in das Impfgeschehen ab dem 7. Juni 2021. Insbesondere wird dazu geregelt, dass die Betriebsärzte die Impfstoffe und das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken erhalten. Zudem werden die bislang geltenden Regelungen zur Priorität der Schutzimpfungen ab dem 7. Juni 2021 aufgehoben.

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