Überblick

COVID-19: Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung

Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld gelten bis zum 31.12.2021.

Die Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (KugV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Anhang). Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit werden die Erleichterungen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld in der bereits angekündigten Form verlängert (Beitrag in diesem Rundschreiben und im Arbeitgeber-Rundschreiben 48/2020 vom 16. September 2020).

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