Überblick

COVID-19: Binnenkontrollen und Reisebeschränkungen

Zum 15. Juni wurden die pandemiebedingt wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien und Dänemark aufgehoben. Die Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten wurden bis zum 30. Juni 2020 verlängert.

Diese Lockerungen entsprechen der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 11. Juni 2020 (Anhang A) gegenüber den Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Ländern.

Die Europäische Kommission strebt vor dem Hintergrund der in bestimmten Drittländern weiterhin kritischen Gesundheitssituation aktuell keine generelle Aufhebung der Einreisebeschränkungen an, sondern verfolgt für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 den Ansatz einer schrittweisen und koordinierten Aufhebung der Beschränkungen. Die Mitgliedstaaten sollten gemeinsam auswählen, für welche Länder dann die Beschränkungen aufgehoben werden, und zwar auf Grundlage einer Reihe von Grundsätzen und objektiven Kriterien, einschließlich der Gesundheitssituation, der Kapazitäten für Eindämmungsmaßnahmen während der Reise und dem Prinzip der Gegenseitigkeit (Anhang B). Die Daten des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der WHO seien zu berücksichtigen.

Für jene Drittstaaten, für die die Beschränkungen weiterhin gelten, schlägt die Kommission vor, die Kategorien von zugelassenen Reisenden zu erweitern, zum Beispiel um internationale Studierende sowie hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, wenn ihre Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig oder ihre Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden könne.

Zudem hat die Europäische Kommission Leitlinien für eine schrittweise, abgestimmte Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Visastellen herausgegeben, um sicherzustellen, dass diese gut mit der schrittweisen Aufhebung der Reisefreiheit koordiniert wird (Anhang C).

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