Überblick

COVID-19: Fachliche Weisung der BA zum Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Fachliche Weisung zu Weiterbildung während Kurzarbeit, Hinzuverdienstmöglichkeit und Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Bezugsmonat veröffentlicht.

Damit werden die fachlichen Weisungen an die durch das Beschäftigungssicherungsgesetz geänderte Rechtslage angepasst.

In der Weisung (Anhang) enthalten ist eine Klarstellung zur Auslegung des Betriebsbegriffs des § 106a Satz. 2 SGB III. Für diesen gilt § 97 SGB III entsprechend, also reicht auch eine Betriebsabteilung. Die Höhe der Erstattung der Lehrgangskosten nach § 106a Satz 2 SGB III hängt von der Betriebsgröße ab. Anders als bei der Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III wird hier nicht auf die Größe des Unternehmens, sondern auf die Größe des Betriebes oder der Betriebsabteilung abgestellt, für die Kurzarbeit angezeigt worden ist. Dies führt zu einer Angleichung der Weiterbildungsförderung nach § 106a SGB III an das Regime der Kurzarbeit, vereinfacht das Verfahren und ermöglicht auch größeren Unternehmen eine höhere Erstattung der Lehrgangskosten.

Das ist vollumfänglich zu begrüßen.

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