Die Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 13. März 2021 in Kraft.
Diese Bekanntmachung im Bundesanzeiger (BAnz) stellen wir Ihnen im Anhang A zur Verfügung.
Die Änderungen umfassen jene Inhalte, über die wir bereits mit Arbeitgeber-Rundschreiben 16/2021 vom 11. März 2021 informiert hatten.
Die Lesefassung der bislang geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie die Änderungsverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt hat, finden Sie im Anhang B.