Überblick

COVID-19-Krise: Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes

BDA fordert, den Infektionsschutz krisengerecht nachzujustieren.

Trotz der Lockerungen der Corona-Maßnahmen in den vergangenen Wochen bleiben Wirtschaft und Arbeitsleben eingeschränkt und stellen insbesondere auch die Arbeitgeber vor neu auftretende Fragestellungen, z.B. im Zusammenhang mit der Corona-Warn-App oder im Zusammenhang mit dem Umgang mit Urlaubsrückkehrern.

Zwar bieten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Grundlage dafür, Unternehmen und Beschäftigte zu entlasten. Es bedarf aber durchaus einiger Klarstellungen und Anpassungen. Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat auf Basis der an sie – auch von der Geschäftsführung des AGV – herangetragenen Fragen und Anregungen zum IfSG ein Positionspapier mit den Vorstellungen über eine angemessene Ausgestaltung des Infektionsschutzes (Anhang) erstellt. Hierin wird u.a. die Schaffung bundeseinheitlich klarer Kriterien für die Anwendung des IfSG, die Klarstellung des Vorrangs der öffentlich-rechtlichen Entschädigungspflicht gegenüber allen zivilrechtlichen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis oder die Regelung der Pflicht des Arbeitnehmers (und nicht des Arbeitgebers), Entschädigungsansprüche geltend zu machen, gefordert.

Das Positionspapier wurde an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesandt.

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