Überblick

COVID-19-Krise: Besonderheiten bei der Beschäftigung schwangerer Frauen

Hinweise zur Beschäftigung von Schwangeren in Bezug auf SARS-CoV-2.

Die Regierungspräsidentin von Baden-Württemberg gab jüngst eine Information (Anhang A) zur Beschäftigung schwangerer Frauen hinsichtlich einer Ansteckung mit dem Coronavirus heraus. Darüber hinaus erstellten der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ein FAQ-Papier (Anhang B) zu spezifischen Risiken der COVID-19-Virusinfektion für Schwangere. Darüber hinaus gibt die Nationale Stillkommission Verhaltenshinweise (Anhang C) für stillende Frauen im Hinblick auf den Umgang mit COVID-19.

Im Übrigen stufte der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgehängte Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) mit Beschluss vom 19. Februar 2020 auf Grundlage der vorhandenen epidemiologischen Daten SARS-CoV-2 aus präventiver Sicht vorläufig in die Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung ein.